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Traube
Perrona Scotioruin
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in 2011 with funding from
University of Ottawa
http://www.archive.org/details/perronascottorumOOtrau
Separat - Abdruck
aus den Sitzungsberichten der philos.-philol. und der histor. Classe
der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften
1900 Heft IV.
Perrona Scottoruni,
ein Beitrag zur Ueberlieferungsgeschiclite
und zur Palaeographie des Mittelalters
von
Ludwig Traube.
München 1900
Verlag der k. Akademie.
In Commission des G. Franz'schen Verlags (J. Roth).
DRUCKSCHRIFTEN
der
KGL BAYER. AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.
[ebneten Schriften sind in den Sitzui nthalten und nicht in
Sonderabdrücken ten.
(Preis des ganzen Heftes 1 Mark 20 Pfennig.)
Abhandlungen der philosophisch -philologischen Klasse. Bd. I — XXI (in
je 3 Abt.) von 1827—1899.
Abhandlungen der historischen Klasse. Bd. I — XXI (in je 3 Abt.) von
1827—1899.
Sitzungsberichte der philos.-philol. und histor. Klasse. 29 Jahrgänge
1871—1899.
Monumenta boiea. Vol. I— XIX, XXVIII XLV von 1763—1899.
Monumenta Saecularia. 6 Abt. 1859 JL 48. —
Monumenta Tridentina, von D ruf fei Aug., Heft I— V 1884—1899 JL 19.—
Bau mann, Frz. Ludw. Der bayerische Geschichtsschreiber Karl Meichel-
beck. Festrede 1897 JL 1.50
Chroust, Ant. Abraham von Dohna. 1896 8° JL 8 —
Cornelius, Ad. Gedächtnisrede auf Ign. v. Döllinger. 1890 JL — .50
Dove, Alf. Ranke und Sybei in ihrem Verhältnis zu König Max.
Festrede 1895 JL —.80
Döllinger, Ign. Aventin und seine Zeit. Rede 1877 JL —.80
— Das Haus Witteisbach. Festrede 1880 JL —.60
Friedrich, J. Geschichtsschreibung unter dem Kurfürsten Maximilian I.
Rede 1872 JL 1.—
Giesebrecht, Wilh. Gedächtnisrede auf Leop. v. Ranke. 1887 JL 1. —
Heigel, K. Th. Die Witteisbacher in Schweden. Rede 1881 JL 1.50
Kluckhohn, Aug. Freiherr von Ickstatt und das Unterrichtswesen
in Bayern. Rede 1869 JL 1.80
Kunstmann, Fr. Entdeckung Amerikas. Mit Atlas. Monum. Saec.
1859 Atlas JL 72.— Text JL 9.—
Lossen, Max. Die Lehre vom Tyrannenmord. Festrede 1894 JL 1.70
Planck, Jul. Wilh. v. Ueber die historische Methode auf dem Gebiete
des deutschen Civilprozessrechts. Festrede 1889 JL — .60
Riezler, Sigm. Gedächtnisrede auf Wilh. v. Giesebrecht. 1891 JL 1.80
Rück, K. Wilibald Pirkheimers Schweizerkrieg. 1895 8° JL 3 —
Simonsfeld, H. Wilh. Heinr. Riehl als Kulturhistoriker. 1898. JL 2.—
Stieve, Fei. Churfürst Maximilian I. Festrede 1882 JL 1.—
Westenrieder, Lorenz. Geschichte der Akademie der Wissenschaften
1. u. 2. 1784 u. 1807 JL 4 —
Zittel, K. Alfr. v. Rückblick auf die Gründung und die Entwicklung
der k. b. Akademie der Wiss. im 19. Jahrh. Rede 1899 JL —.80
469
5?>3S
Perrona Scottorum,
ein Beitrag zur Ueberlieferungsgeschichte
und zur Palaeographie des Mittelalters.
Von Ludwig Traube.
(Vorgetragen in der historischen Classe am 1. December 1900.)
Der Antheil der Iren an der Erhaltung der römischen
Litter atur des Alter thums und an der Pflege der lateinischen
Litteratur des Mittelalters war weniger bedeutend, als man
heute glaubt. Dennoch kehrt sich die Forschung immer wieder
gerne diesem geheimnissvollen Gebiete zu, und besonders die
Veröffentlichung von unbekannten oder halbbekannten, die
Erklärung von bekannten, aber missverstandenen Stücken, und
überhaupt die Ergänzung unseres lückenreichen Materiales darf
hoffen, willkommen zu sein.
In dieser Hoffnung lege ich heute einen kleinen Fund
vor, den ich schon vor Jahren gemacht habe. Um ihn so-
fort von einer möglichst vorteilhaften Seite zu zeigen, gehe
ich von der Geschichte der Palaeographie aus. Be-
deutungsvoller jedoch ist er fÜF die Aufhellung der littera-
rischen Beziehungen, die ein irisches Kloster in Frankreich
mit England und Italien verbinden. Dies Kloster darf daher
seinen Namen zur Ueberschrift des ganzen Zusammenhangs
hergeben, auch wenn es selbst bisweilen darin verschwindet.
MEOMfv;
'
17i) L. Traube
I. Die insulare Schrift in der Geschichte der
Palaeographie.
Die lateinische Schrift der Iren und Angelsachsen
und die in dieser Schrift von ihnen niedergelegten lateinischen
Werke haben ein eigenartiges Gepräge, das von den entsprechen-
den Leistungen der continentalen Schreiber und Schriftsteller so-
fort sich unterscheidet. Schwer dagegen fällt es zu sagen,
welches die besonders irischen, welches die besonders angel-
sächsischen Eigenthümlichkeiten sind. Oft kann man dem Con-
tinentalen nur ganz allgemein das Insulare entgegensetzen. Das
hat seinen Grund hauptsächlich darin, dass der Verkehr und
Austausch unter den Gelehrten beider Völker (den Geistlichen,
Mönchen, Schülern, Schreibern) immerfort lebendig war.
Die Thatsachen sind öfters beobachtet worden; ich brauche
nur an einige der schönen xAufsätze von Heinrich Zimmer zu
erinnern.1) Auch die palaeographische Folgerung ist nicht neu.
Praktisch und theoretisch hatte die Palaeographie immer mit
der Unsicherheit in der Unterscheidung der irischen und angel-
sächsischen Schrift zu kämpfen, ja mit dem vollständigen
Verschwimmen überhaupt aller Unterscheidungsmerkmale; und
schliesslich wurde sie sich auch des Grundes bewusst.
Wenn der Unterschied der irischen und angelsächsischen
Schrift gering und verschwindend ist und wieder von diesem
insularen Complex nur wenig abstechen die Schriften der
Bretonen und die in einzelnen Klöstern des Continentes ge-
pflegten insularen Typen, die theils auf der Nachahmung irischer,
theils auf der Nachahmung und Fortpflanzung angelsächsischer
Vorbilder beruhen — , so ist um so deutlicher der Unterschied
der eben bezeichneten Schriften, die ich als insulare Schrift
zusammenfasse, von den Schriften der gleichzeitigen deutschen,
französischen, italienischen und spanischen Schreiber, die ich
als conti nentale oder römische Schrift der insularen gegen-
überstelle.
!) Preussisehe Jahrbücher LIX (1887) 27. Zeitschrift für deutsches
Alterthum XXXII (1888) 201.
Pcrrona Scottorum. 471
Und dieser Unterschied konnte auch den Schreibern und
Lesern des Mittelalters nicht verborgen bleiben; denn er
erschwerte und verhinderte bisweilen ein wechselseitiges Ver-
ständniss. Daher nannten die Continentalen die ihnen unge-
wohnte insulare Schrift, indem sie eine Bezeichnung a potiori
wählten, scriptum Scottica. x) Die Iren (Scotti) waren doch am
weitesten herumgekommen und hatten den Ruhm ihrer Schreib-
kunst in die fernsten Länder getragen. Daneben gab es die
Bezeichnung scriptura tunsa,2) die uns weniger verständlich ist.
Die Tradition aber in diesen Dingen reisst plötzlich ab,
und wenn man auch voraussetzen darf, class einige Schriftnamen
(wie uncialis und semiunciaUs) der neueren Zeit im unmittel-
baren Uebergang aus dem Mittelalter zugekommen sind, so hat
man von scriptura Scottica nach langer Unterbrechung doch
erst kürzlich wieder angefangen zu sprechen, und, umgekehrt,
die neuere Bezeichnung, scriptura Saxonica, lässt sich im mittel-
alterlichen Gebrauche nicht nachweisen.
Sie kam am Ende des sechzehnten Jahrhunderts in Eng-
land auf, als man begann, sich mit den ältesten Denkmälern
der heimischen Sprache zu beschäftigen. So, wie die angel-
sächsische Sprache nach alter Tradition als lingua Saxonica
bezeichnet wurde, bezeichnete man die eigenthümliche Schrift,
in der die ältesten Sprachdenkmäler dem erstaunten Auge der
damaligen Gelehrten nach langer Vergessenheit zum ersten
Male sich wieder kund thaten, als scriptura Saxonica. Der
Erzbischof von Cambridge, Matthew Parker, der berühmte
Handschriften-Sammler, Hess das erste angelsächsische Buch im
Jahre 1567 drucken, und zwar mit eigenen für diesen Zweck
geschnittenen Typen, die die insulare Schrift nachahmten (ein
Missbrauch, der bekanntlich noch heute fortwirkt). Seit jener
Zeit waren die Sprachforscher in England zu gleicher Zeit auch
die Palaeographen , und die Namen Junius, Whelock, Hickes
und Wanley haben auch in der Palaeographie einen guten Klang.
1) Vgl. die Anmerkungen am Schluss dieser Arbeit.
2) Vgl. ebendort. Z,
\\\
172 7, Traube
Auf dem Continent nahm man von der kleinen Vervoll-
kommnung und Bereicherung im Bestimmen der Handschriften
vorläufig noch keine Notiz. Vielleicht ist der Heidelberger
Professor und Bibliothekar Janus Gruter der erste, der bei uns
sie anerkannte. In den Anmerkungen zu seiner Sammelausgabe
der Historiae Augustae scriptores minores (Hanau 1611) sagt er:
ütulum totum repraesentavi, ut erat in manuscripto codice Biblio-
thecae Palatinae, Langobardicis (ut vulgus kodie putat, ut ego,
Saxonicis) characteribus exarato. Es ändert nichts an seinem
guten Willen, dass er zunächst in die Irre führte; die Hand-
schrift, jetzt in Rom Palat. lat. 909, ist zwischen den Jahren
977 und 1026 in Neapel geschrieben worden und zwar in
beneventanischer Schrift. Sie gehörte freilich dem sächsischen
Kloster Korvey, aber dorthin war sie erst als Geschenk Kaiser
Heinrichs des Zweiten oder Dritten eben aus Italien gekommen.
Durch Mabillon (1681) wurde scriptum Saxonica als Kunst-
wort canonisirt. Wie die andern Schriftnamen, die er ge-
braucht (scriptum Bomana, Langobardica, Gotkica), hat er auch
diesen nicht erfunden, sondern seinen Vorgängern entnommen.
Und zwar weniger den Theoretikern (deren gab es vor ihm ja
kaum), als den Männern der Praxis. Quatuor scripturarum
genera enumerari solent, sagt er in diesem schwächsten Kapitel
seines Hauptwerkes. Auf der einen Seite kannte er die kleine
Zahl der in der Praxis hie und da ausgeprägten und durch
sie überlieferten Namen (und er kannte sie wieder mehr vom
Hörensagen und aus Büchern, als aus irgendwelcher eigenen
Schulung und Gewöhnung); auf der andern Seite sah er sich
vor der Aufgabe, die hauptsächlichsten ihm bekannten Schriften
theoretisch zu behandeln und vor allem erst einmal unter-
schiedlich zu benennen. Indem er nun die vorhandenen Namen
und die ihm bekannten Dinge zur Deckung zu bringen suchte,
entstand das Zerrbild der sog. Nationalschriften, am schlimmsten
da verzeichnet, wo aus dem unsicheren und recht willkürlichen
Gebrauch der Früheren und aus den tiefen Eindrücken seiner
eignen palaeographischen Anschauung als einheitliches Ganzes
die scriptura Langobardica zusammenwächst. Dieser Name war
Perrona Scottorum. 473
ihm und seiner Zeit geläufig aus den Büchern und Collationen
der italienischen Philologen, die jede beliebige Abweichung von
der gewöhnlichen Minuskel darunter verstanden. So nannte man
im Kloster Saint-Grermain-des-Pres , wo Mabillon vom Schüler
zum Lehrer reifte, hauptsächlich diejenigen Codices 'langobar-
disch' geschriebene, die dorthin vor noch nicht langer Zeit aus
dem Kloster Corbie gekommen waren und durch ihr Alter, ihre
gute Erhaltung, die Pracht ihres Initialschmuckes, vor allem
aber durch die Eigenart ihrer Schrift die Augen der Mauriner
immer von Neuem entzückten und vom grössten Einfluss wurden
auf alle ihre palaeographischen Anschauungen und Publika-
tionen. Aber der Name 'langobardisch' wies nach Italien, und
so glaubte Mabillon, es seiner theoretischen Arbeit schuldig zu
sein, wenn er über den Gebrauch der Italiener erst noch weitere
Erkundigungen an Ort und Stelle einzöge. Freund Maglia-
bechi schickte alsbald aus Florenz eine Probe aus Laurentianus
LXVIII 2, dem Tacitus in beneventanischer Schrift: das sei
der Inbegriff dessen, was seine Landsleute unter langobardisch
verstünden. Da Mabillon weiter keine Kritik übte, wurde dies
Langobardisch der Italiener (d. h. im speciellen Falle die Schrift
von Montecassino) und jenes Langobardisch der Franzosen (d. h.
die Schrift der älteren Handschriften von Corbie), trotz der
grössten Verschiedenartigkeit des palaeographischen Aussehens
und der historischen Ueberlieferung, unter dem gemeinsamen
Namen der scriptum Langobardica zusammengekoppelt.
Es ist hier nicht der Ort, den wahren Wirrwarr zu schil-
dern, der aus einer so schiefen und zwiespältigen Nomenklatur
nothwendig entstehen musste. Zunächst fiel in den Bereich
des Langobardischen , der jetzt thatsächlich ebensowohl eine
ausgeprägte Art Italiens als eine auffällige französische um-
fasste, überhaupt Alles, was an eigenthümlichen Schriften hier
und dort noch sich gebildet hatte; und bald war es wieder so
wie vor Mabillon: ' langobardisch' bedeutete nur 'merkwürdig',
'auffällig', 'nicht in gewöhnlicher Minuskel geschrieben'. Trotz-
dem aber brachte man fertig, womit Mabillon schon begonnen
hatte, dem Namen 'langobardisch' eine historische Auslegung
474 L. Traube
zu entnehmen. Man fabelte von den Langobarden unter Alboin,
die ihre eigne Schrift mitgebracht und den Italienern aufzu-
drängen gesucht hätten: aus Mischung dieser nationalen mit
der römischen Schrift wäre die scriptum Langobardica hervor-
gegangen. Vergebens richtete Scipione Maffei (1732) seinen
beissenden Spott gegen diese Theorie. Wohl fand man schliess-
lich seine Einwände gerechtfertigt, aber es blieb der Name
und damit die Versuchung, ihn immer wieder aus der Geschichte
Italiens abzuleiten. Als man erkannte, dass den Grundstock
der langobardischen Handschriften Mabillons und der Mauriner
die Handschriften aus Montecassino und Corbie bildeten, forschte
man nach Beziehungen dieser Klöster zu einander und liess
das französische Langobardisch durch direkten Einfluss cassi-
nesischer Schreiber entstehen. Als man gewahr wurde, dass
unter den italienischen Codices in Sonderschrift hauptsächlich
die süditalienischen hervorragten, so erklärte man langobar-
disch' nicht mehr mit Alboin und seinen Mannen , sondern
brachte es mit den unteritalienischen langobardischen Herzog-
thümern in Verbindung. Man hatte also erst zwei ganz ver-
schiedenen Dingen einen Namen von sehr abgeschliffener und
allgemeiner Bedeutung gegeben; dann hatte man wieder die
Geschichte des neuen Begriffes aus der ursprünglichen Bedeu-
tung des Namens herausentwickelt. Wie viel besser wäre es
gewesen, wenn Mabillon den Muth gefunden hätte, sich von
der Ueb erlief er ung frei zu machen.
Bei seiner Behandlung der scriptum Saxonica, zu der wir
uns zurückwenden, wünschten wir freilich eher, er hätte, wenn
er einmal an Vorhandenes anknüpfen wollte, auch die ältere
Tradition herangezogen, statt nur die Zeitgenossen und die
unmittelbaren Vorgänger zu befragen. Auf diese, auf die oben
erwähnten Werke der Engländer stützt er sich; der scriptum
Scottica hat er sich im rechten Augenblicke nicht erinnert.
Seit Mabillon ist daher Alles, was insularen Typus zeigt, immer
nur Scriptum Saxonica, Jßcriture Saxonne. Mögen noch so fremd
klingende Schreibernamen in den Subscriptionen stehen, mag
der Inhalt und die Herkunft der Handschriften noch so aus-
Perrona Scottorum. 475
drücklich von England nach Irland hinüberführen, — die
Schreiber bleiben Angelsachsen und ihre Schrift ist ein für
alle Mal die e Sächsische'. Die frühere Einseitigkeit hatte sich
also wiederholt. Wie im Mittelalter, als man von der schotti-
schen (d. h. irischen) Schrift redete, so hatte man seit Mabillon,
als man von der sächsischen (d. h. angelsächsischen) Schrift
redete, von den beiden Haupt-Elementen der insularen Schrift
jedesmal nur das eine betont. Erst hatte man über die Iren
die Angelsachsen vergessen, jetzt vergass man über die Angel-
sachsen die Iren.
So erst wird man die Aufgabe begreifen, die Richard
Grenville, der nachmalige erste Herzog von Buckingham, der
Sammler jener glänzenden Reihe irischer Handschriften, angel-
sächsischer Urkunden und politischer Papiere, die seitdem von
Schloss Stowe nach Ashburnham-Place und von dort nach
Dublin in die Royal Irish Academy und nach London ins Bri-
tish Museum gewandert ist — man wird die Aufgabe begreifen,
mit welcher der Begründer der Stowe-Sammlung seinen Biblio-
thekar, den Rev. Charles O'Conor, etwa am Anfang des neun-
zehnten Jahrhunderts betraute. O'Conor sagt darüber: der
Herzog gab mir den Befehl, ut historiae Hibemicae fontes et
Codices, si qui invenirentur, saeculo XII. anäquiores Uteris Hi-
bernicis exaratos indicarem et a Saxonicis secernerem. In diesen
Worten liegt wahrscheinlich weniger das wissenschaftliche Be-
kenntniss des reichen Sammlers als seines feingebildeten Biblio-
thekars. Sie enthalten den Beginn einer Reaktion gegen die
verhängnissvollen Folgen der Mabillonschen Nomenklatur, und
es lag ebenso nahe, als es charakteristisch ist, dass sie von
national irischer Seite ausging. Man schrieb ja in Irland, wie
in Schottland, noch eine eigne, von der neuen englischen (d. h.
der gewöhnlichen lateinischen) verschiedene Hand. Man konnte
sie in langer Tradition zurückführen auf mittelalterliche Zeiten.
Man sprach in diesen Kreisen von scriptum Hibernica. Aber
die Autorität Mabillons und der englischen Sprachforscher, die
von ihnen vertretene und immer weiter eingebürgerte einseitige
Nomenklatur hatte die Geschichte der ältesten heimischen Pa-
476 L. Traube
laeographie wie weggelöscht. Man muss lesen, wie Astle in
seiner Schriftgeschichte (1803) in dem Capitel of writing m the
northern parte of Scott and and Ireland durch die so geschaffenen
Thatsachen sich hindurch windet. Man muss bedenken, dass
noch fast fünfzig Jahre uns trennen von der Zeit, da ein armer
Schulmeister von Speier sich aufmachen wird, die irischen Glossen
in den lateinischen Handschriften des Continents aufzuspüren und
auf diesen Trümmern den königlichen Palast der Grammatica
celüca zu errichten. Da wusste man denn freilich mit einem
Schlage, welchem Volke diese kostbaren Manuskripte verdankt
würden und welches Alter ihnen zukäme. Vorher aber waren
die Fragen Grenvilles so unberechtigt nicht: ob es schon vor
dem zwölften Jahrhundert irische Handschriften gegeben habe?
ob sie vielleicht nur unter denen gesucht werden müssten, die
man angelsächsische nenne? Und O'Conors Antwort ist eine für
damalige Zeit durchaus selbständige und noch heute, im Gegen-
satz zu seinen Ausgaben irischer Geschichtsquellen, werth volle
Untersuchung: die Epistola nuncupatoria vor dem ersten Band
der Herum Hibernicarum scriptores veteres (Buckingham 1814).
Er betont die Schwierigkeiten der Unterscheidung; er er-
klärt sie mit den geschichtlichen Verhältnissen, besonders mit
dem gelehrten Verkehr unter beiden Völkern. Hier also
beginnt die Klarheit in unser Problem zu kommen, die ich vor-
her angekündigt habe. Und nunmehr darf ich auch das Bei-
spiel vorführen, mit dem ich glaube, diesen Verkehr in be-
sonders treffender Weise erläutern zu können. Man wird jetzt
ausser der allgemeinen Bedeutung der geschichtlichen und litte-
rarischen Dinge, die dabei zu berühren sind, auch immer
ihre besondere palaeographische Beziehung heraushören, und
man wird es billigen, dass ich am Schluss noch einmal den
Anlass ergreife, eine einzelne palaeographische Betrachtung
weiter zu verfolgen, als der vorliegende Zusammenhang dazu
nöthigen würde.
Perrona Scottorum. 477
II. Aldhelmus und Cellanus.
Der Angelsachse Aldhelmus, Abt von Malmesbury (675
bis 709) und Bischof von Sherborne (705 bis 709), der den Ruhm
hat, in seiner Zeit die gewandtesten, aber auch die gewunden-
sten Gedichte gemacht zu haben, war zwar selbst der Schüler
eines Iren, wurde aber von einer jüngeren Generation irischer
Gelehrter auch als ihr Lehrer gefeiert. Von weither suchten
sie ihn auf oder wollten Briefe mit ihm wechseln. Dass eine
derartige Umkehrung der litterarischen Verhältnisse zwischen
Iren und Angelsachsen nicht alltäglich war, könnte man schon
daraus schliessen, dass die Zeugnisse dafür, erst von Aldhelm
selbst, dann von seinen Nachfolgern im Kloster, mit besonderer
Sorgfalt verwahrt wurden.
In der wichtigsten Handschrift der Briefe des Bonifatius
und Lul (Wien 751) ist der Brief erhalten, den ein Scottus
ignoü nominis an Aldhelm gerichtet hat.1) Wilhelm von Mal-
mesbury las den Brief eines irischen Prinzen Artuil (Arkvilus
heisst er in den Handschriften), der den Aldhelm bat, seine
litter arischen Versuche zu feilen, ut perfecti ingenii lima erade-
retur scabredo Scotüca. Aus dem Brief eines andern Iren und
aus Aldhelms Antwort macht derselbe Wilhelm wörtliche Mit-
theilungen.2)
Dieser Ire ist Cellanus. Mit ihm und seinem Kloster haben
wir es hier zu thun; denn ohne ihre genauere Kenntniss kann
mein Fund nicht verständlich werden, und umgekehrt ist es
dieser Fund, der dem Cellanus und seinem Kloster grössere
Bedeutung verleiht.
Zunächst müssen die erhaltenen Stücke der Correspondenz
des Cellanus und Aldhelmus wiederholt werden. In der ge-
wöhnlich gebrauchten Ausgabe des Aldhelmus, die Giles ge-
liefert hat (Oxford 1844), stehen sie noch in einem Zustand,
x) Monumenta Germaniae, Epp. III 237.
2) Gesta pontificum Anglorum 5, 191.
478 L. Traube
der ihr Verständniss aufhebt. Seitdem beschenkte uns Hamilton
mit der kritischen Ausgabe der Gesta pontifieum Anglorum des
Willelmus Malmesbiriensis (London 1870) und gab damit zum
ersten Male die originale Fassung zahlreicher Schriftstücke,
die theils von Aldhelm ausgegangen sind, theils sein Leben
und seine Werke beleuchten, und darunter auch die der fol-
genden drei Fragmente.
Cellanus an Aldhelmus.1)
(Willelm. Malmesb. 5, 191 ed. Hamilton pag. 337.)
1. Domino lectricibus ditato studiis mellifluisque ornato ln-
cubraüunculis , Aldhelmo archimandritae , Saxonum mirifice re-
perienti in oris, quod nonnulli cum laboribus et sudoribus m
alieno aere vix lucrantur,'1) Cellanus in Hibernensi insulaymtus,
in extremo Francorum limitis latens angulo exul, famose co-
loniae Christi*) extremum et vile mancipium, in tota et tuta tri-
nitate salutem.*)
2. Quasi pennigero volatu ad nostrae paupertatis accessit
aures vestrae Latinitatis panagericusb) rumor, quem agilium lec-
torum*) non horrescunt auditus, sine sanna1) aut amurcali in-
x) Voraus gehen diesem ersten Fragment folgende Worte Wilhelms :
Ex ipso Francorum sinn ad eum (sc. Aldhelmum) causa doctrinae venie-
batur, ut haec epistola palam fatiet.
2) Aldhelm, sagt Cellanus, finde wie spielend einen Schatz von
Kenntnissen bei sich daheim in England, den andere mit Mühe und Noth
erst dadurch erwürben, dass sie ins Ausland zögen.
3) Colonia Christi wie sonst familia Christi.
4) Et post yauca, fährt Wilhelm fort und gibt dann gleich unser
zweites Fragment.
5) Panagericus, die insulare Form für panegyricus , steht hier im
Wortspiel mit pennigero.
G) Lector steht in dieser Sprechweise häufig für den 'Gelehrten';
vgl. vorher studia lectricia.
7) Sanna (Spott), amurcalis (schmutzig, schlecht), alburnus (glänzend),
fasti (Schriften) sind Wörter hauptsächlich der Glossarien, wie die Iren
sie liebten; vgl. Poetae Carolini III 408. Aldhelm ahmt sie öfters nach,
vgl. Hermes XXIV 649.
Perrona Scottorum. 479
postum notus propter alburnum dictricis Romaniae decorem. Etsi
te praesentem non meruimus audire, tuos tarnen bona lance con-
structos legimus fastos, diversorum delictis florum depictos. Sed
si peregrini triste refwis1) coradum, paucos transmitte scrmun-
culos illius pidcherrimae labiae tuae, de cuius fönte purissimo
dulces derivati rivi multorum possint reficere mentes, ad locum,
ubi domnus Furseus in sancto et integro pausat corpore.2)
Antwort des Aldhelmus. 3)
(Willelm. Malmesb. 5, 188 ed. Hamilton pag. 333.)
3. Miror, quod me tantillum homunculum de famoso et
florigero Francorum rure vestrae frunitae*) fraternitatis industria
ir^rpellat Saxonicae prolis prosapia genitum et sub arctoo axe
te ■ '.9 infantiae confotum cunabulis.
III. Geschichte des Klosters Perrona.
Aus den eben mitgetheilten Bruchstücken geht Folgendes
hervor. Sie sind zwischen den Jahren 675 und 709 geschrieben;
denn Aldhelm ist als archimandrites, d. h. Abt,5) bezeichnet.
Cellanus war Ire, weilte aber in Frankreich: in extremo Fran-
corum limitis angido. Er gibt den Ort noch genauer an: ubi
domnus Furseus in sancto et integro corpore pausat. Dieser
Ausdruck ist hinreichend , um mit voller Bestimmtheit als
x) Zu lesen ist wohl reficere vis.
2) Vgl. unten S. 480.
3) Aldhelms Worte werden von Wilhelm so eingeleitet: Quod autem
Saxonici generis fuerit, ipse in epistola, quam Gellano cuidam misit, his
edocet verbis; und mit Beziehung auf die beiden bei mir vorausgehenden
Fragmente sagt er 5, 192 unmittelbar nach dem Schluss des zweiten:
Huic epistolae quam liberaliter responderit, attestatur illa, cuius particida
hie nuper apposita (gemeint ist 5, 188) dedit documentum, Aldelmum ex
Saxonico genere ortum.
4) Frunitus ist aus der Glosse infrunitus zurückgebildet und soll
c weise' bedeuten.
5) Vgl. Philologus LIV (1895) 133.
480 L. Traube
Beinen Wohnsitz angeben zu können das irische Kloster
auf dem Berge bei Peronne in der Picardie.
Die älteste Geschichte dieser irischen Gründung beginnt
mit dem Tode des Iren Furseus. Er war der Stifter des
Klosters Latiniacum (Lagny) bei Paris, wurde aber bei Peronne
bestattet in einer ihm zu Ehren erbauten Kirche. An diese
Kirche bei Peronne schlössen sich die Anfänge des zweiten
mit seinem Andenken verbundenen Klosters; desjenigen, von
dem wir hier zu sprechen haben.
Krusch, der durch eine treffliche Ausgabe der beiden
ältesten Biographien des merkwürdigen Visionars, die dem-
nächst im vierten Bande der Scriptores rerum Merovingicarum
erscheinen wird, jeder zukünftigen Forschung erst den richtigen
Ausgangspunkt gegeben, aber durch die in der Einleitung
niedergelegte Kritik auch weit darüber hinaus die Wege ge-
wiesen hat, setzt den Tod des Furseus zwischen die Jahre 641
und 652. Das stimmt mit der von ihm nicht berücksichtigten
späteren irischen Ueberlieferung: nach den Annalen des Tigher-
nach1) stirbt er 649 oder 654, nach denen von Ulster2) 647.
Die älteste Lebensbeschreibung berichtet von Dingen,
die uns hier angehen, nur kurz den Tod, die Beisetzung und
die Uebertragung des Leibes, der vier Jahre nach dem Tode un-
verwest gefunden wird. Auf die letzte Thatsache spielt auch
Cellanus in seinem Briefe an Aldhelm an. Vita Fursei cap. 10
(bei Krusch pag. 439) berichtet: corpus vero illius ab inlustri
vero Erchynoaldo patricio (er ist Maior domus seit 641) reten-
tum causa eclesiae, quam sibi magnopere construxerat, in villa,
cui Perrona vocabulum est, ponitur. et, quia ipsius eclesiae de-
dicatio inter triginta parabatur dies, in quodam loco in porticu
Interim corpus sanetum . . custoditur ac post tantos dies ita in-
laesus invenitur, aesi eadem hora de hac luce fuisset egressus.
reverenter ergo iuxta morem prope altare reconditur ibique fere
annis quatuor demoratur. constructus(I) vero ad orientalem al-
1) Rerum Hibernicar. scriptores ed. 0' Conor II 197 und 200.
2) Ebenda IV 49.
Perrona Scottoruw. 481
taris partem domuncolam (!), ibi post tot annos inmaculatum cor-
pus reverentissimis subvectus episcopis Eligio (Bischof von Noyon
ca. 640 — 659) et Audopertho (Bischof von Cambrai ca. 633 — 668)
transfertur sine ulla putridine. Krusch denkt, dass bei Ge-
legenheit der hier berichteten Uebertragung die Vita von einem
Iren in Peronne verfasst wurde. Damit ist die Zeit und auch
der Ort wohl richtig bestimmt, aber da jedes Zeichen insularer
Sprache und Ueberlieferung fehlt, möchte ich an einen Iren
doch nicht als Verfasser denken.
Es schliesst sich, nach der Zeit der Abfassung und der
des Inhaltes, hier als nächstes Zeugniss das sog. Additamentum
Nivialense de Fuilano an. Die Bollandisten haben es erst
jüngst entdeckt ; den Werth hat wieder Krusch bestimmt. Post dis-
cessu (!) vero beati viri Fursei heisst es dort (bei Krusch pag. 449)
ipse abbas Foilnanus, uterinus supra dicü viri / rater,
. . . monachis . . . de captivitate redemptis, sanctis quoque in-
veutis reliquiis, sacro altaris ministerio et libris in navi oneratis
ipse postremum Francorum petivit terras atque in eodem loco,
quo beatus Furseus sepidtus est, a supra dicto Erchinoaldo pa-
tricio suscepti sunt, quo non midto post a patricio viros peregrinos
despiciente expulsi sunt. Also, nach dem Tode des Furseus,
aber auch noch vor 652, kam Foilanus, der Bruder des Fur-
seus (von dem auch die erste Vita weiss), mit irischen Mönchen
und allerhand Schätzen, darunter auch Handschriften, nach
Peronne, wurde aber bald mit seinen Genossen ausgewiesen
und begründete, wie im Additamentum dann weiter berichtet
wird, das Kloster Fosses-la-Ville (bei Lüttich). So alt und gut
der Bericht ist, die Ausweisung, von der er spricht, kann nach
den Zeugnissen, die ich weiter bringen werde, nicht historisch sein.
Abt von Fosses war um 659 nach einer glaubwürdigen
Nachricht1) Ultanus, das ist der jüngere, gleichfalls aus der
ersten Vita schon bekannte Bruder des Furseus. Er ist mit
oder nach Foilanus herübergekommen. Darnach scheint die
Nachricht der freilich wohl erst karolingischen Vita Amati
l) Siehe Krusch pag. 428.
1900. Sitzungsb. d. phil. u. bist. Cl. 32
t82 L Traube
episcopi Senonensis beachtenswert] i '): A malus pontifex . . iussu
tyranni (gemeint ist Theuderich III. 675 — 691) honore privatus
. . Peronam, quae est regiumVermandorum castrum, usque per-
ductus sah honorifico dbbate Lf/tano custodiae mancipatur. \]<
könnte immerhin sein, dass dem Foilanus wie in Fosses, so in
IVronne der Bruder als Abt gefolgt wäre. Ja, diese eigui-
thümliche Verknüpfung des monasterium Scottorum Verona
(ich spreche gleich über diesen Namen) mit dem monasterium
Scottorum Fossae (wie Fosses bei Einhard heisst, SS. XV 262)
und der Umstand, dass die Vita Amati den Ultanus erwähnt, ohne
des Furseus zu gedenken, macht die Annahme wahrscheinlich,
dass es sich hier nicht um eine spätere Zurechtmachung handelt.
Es ist aber überhaupt ganz sicher, dass die irische Nieder-
lassung in Perrona Fortbestand hatte und keineswegs sobald
sich auflöste, wie das Additamentum glauben machen will.
Ohne die geschichtlichen Nachrichten der betreffenden Quellen
im Einzelnen weiter zu erörtern, gebe ich die folgenden Be-
nennungen des Klosters aus den nachbezeichneten Schriften: ad
Perronam Scotorum monasterium in quo beatus Furseus corpore
requiescit (so hat die jetzt wiedergefundene Handschrift Berlin
Phill. 1853 fol. 89v, Frehers Handschrift Hess Scotorum weg)
Annales Mettenses SS. 1319; Peronam Scotorum Sermo in tu-
mulatione SS. Quintini Victorici Cassiani SS. XV 272 ; castrum
quod dicitur Parona Scotorum Folcwini gesta abbat. S. Bertini
SS. XIII 626. Daneben soll die Angabe der IV Magistri zum
Jahre 774 vom Tode des Moenan, abb. cat(h)rach Fursa isin
Frainc (d. h. abbas civitatis Fursei in Francia), wegen der nicht
einwandfreien Ueberlieferung2) ausser Acht bleiben. Klar bleibt,
dass das Kloster und schliesslich der Ort Peronne selbst nach
den Iren benannt wurde, und dies setzt eine längere Dauer der
irischen Ansiedelung voraus, als bloss die unter Furseus und
seinem ersten Nachfolger. Im Jahre 880 wurde das Kloster
durch die Normannen zerstört; vgl. Sermo in tumulat. S. Quin-
1) AA. SS. Sept. IV 129.
2) Rerum Hibernicar. Scriptores ed. 0' Conor III 290.
Perron a Scottorum. 483
tini 1. c. Später erscheint es als von Kanonikern bewohnt; die
Wandlung mag mit der Zerstörung zusammenhängen.
Nicht herangezogen haben wir bisher die zweite Vita des
Furseus, die sog. Vir tut es. Sehr richtig setzt Krusch ihre
Niederschrift in den Anfang des neunten Jahrhunderts. Und
gewiss ist auch mit ihm der Verfasser in Peronne zu suchen.
Dafür, dass er Ire war, würde die Beobachtung Dom Michel
Germains sprechen, l) dass statt montem Cygnopum — ich werde
die Stelle unten genauer anführen — Cygnorum zu" lesen sei;
die Vertauschung der Buchstaben beruhe auf der Aehnlichkeit
von r und p in der scriptum Saxonica. Diese Vermuthung ist
freilich sehr ungewiss; Mabillon sagt, als Anmerkung zu Cy-
gnopus: nunc obsolevit nomen illius monticuli, und wenn denn-
noch jetzt in Peronne vom Moni des Cygnes gesprochen wird,
wie ich einem liebenswürdigen Buch von Margaret Stokes
glaube entnehmen zu können,2) so beruht das ganz gewiss
nicht auf einer ununterbrochenen Ueberlieferung.
Die Stellen der zweiten Lebensbeschreibung, die für uns
von Werth sind oder bald als werthvoll sich herausstellen
werden, mögen hier im kurzen Auszug ihren Platz finden.
Cap. 12 (bei Krusch pag. 444) sagt der Maior domus Erche-
naldus zu Furseus: ego autem Interim praeparabo montem Cyg-
nopiim, qui Perrona noncupatur, ut . . . ihi requiesccnt (!) corpus-
cula nostra. Cap. 19 (pag. 447): deduxerunt sanctum corpus
ad montem Cygnophum . . . ibique . . . condunt, tibi ipse sanctus
prius multorum sanctorum condidit pignora, id est Patricii, JBe-
oani, Meldani et ceterorum, quos secum detulit. sed interim, hoc
est inter triginta dies, paratur ecclesia et edificatur in honore
duodecim apostolorum. Cap. 24 (pag. 449): crebrescentibus de-
inceps miraculis . . . Erclienaldus et . . . Leutsinda aedificave-
runt ei ecclesiam; sanctus dei vero Elegius diligenter fabricavit
manibus venerabilis sancti Fursci sepidchrum.
1) Bei Mabillon, De re diplomatica, pag. 312. Vgl. A. Janvier,
Petite Histoire de Picardie, Amiens 1884, S. 301.
2) Three Months in the Forests of France, London 1895, S. 182.
32*
484 L. Traube
IV. Die Verse des Cellanus.
In diesem irischen Kloster des Festlandes, um es kurz zu
wiederholen, das von ca. 650 — 880 bestand, lebte am Ausgang
des siebenten Jahrhunderts der Ire Cellanus, beschäftigt mit
litterarischen Dingen, ein Bewunderer des Angelsachsen Ald-
helm. So viel war bekannt; schon Mabillon hatte als Sitz des
Cellanus richtig Perrona angenommen. l)
Aber es liegt hier einer jener Fälle vor, die dem Sammler
der schriftlichen Ueberreste nicht seltener begegnen, als dem
Sammler der Denkmäler. Vom Grossen und Vollen erfahren
wir nichts oder weniges: die gewaltigsten Trümmer hat die
Erde verschlungen. Aber erhalten hat sich oft das Kleine und
Geringe, wenn auch vielleicht in einzelne Bestandtheile zer-
sprengt und mühsam erst aus ihnen zusammenzusetzen. Denn
ebenso häufig, wie der Verlust der Kolosse, ist der freundliche
Zufall, der die kleinen Scherben erst bewahrt und dann die
einzelnen Stücke, eines nach dem andern, uns so in die Hände
spielt, dass die neuen Funde in die Bruchstellen der alten fast
ohne Lücken sich einfügen.
So etwa passen auch aneinander die oben abgedruckten
Briefe mit Gedichten, die ich in einer Florentiner Hand-
schrift gefunden habe.
Der Codex lat. plut. LXVI 40 der Biblioteca Laurenziana
hat folgenden mannigfachen Inhalt, den bisher am ausführ-
lichsten Bandini beschrieben hatte (Catalogus codd. latinorum
Bibliothecae Mediceae II 812).
1) fol. 1 — 6 akrostichisches Epitaph von acht Hexametern
auf Gauspert misellus (abgedruckt von Bandini); die ersten sechs
Verse der Ars amatoria des Ovid; zwei Distichen (sie stehen
bei Bandini, incip. Agmina qiä superum laudes sine fine fre-
quentat); die Exordia Scythica ed. Mommsen, Chronica minora
II 311 — 322 (incip. In nomine domini incipit exordium regis
Assyriorum qui primi regnaverunt in terram incip exordia Nini).
Annales Benedictini 16, 49.
Perrona Scottorum. 485
2) fol. 6V — 20 Dares Phrygius de excidio Troiae (von
Meister benutzt, expl. hucusque historia Daretis perscripta fuit.
explicit. Icohannes subdiac. scripsit).
3) fol. 20Y — 42v eine Erzählung vom Falle Troias (vgl.
Mommsen 1. c. pag. 308 adn. 1 et 2, ine. Tetis dieta est mater
Achillis, expl. sicut Virgilius descripsit. finit).
4) fol. 42v — 61 ein Kommentar zum zweiten Buch der
Aeneis (vgl. Mommsen, 1. c. adn. 3, expl. et coepit Älbano ci-
vitas Romae subieeta esse, finit expo (d. h. expositio) deo gratias.
amen).
5) fol. 61 — 62 folgen die Verse, über die ich handeln
werde; dann Iuvenal 13, 167 — 172; dann die beiden Sätze:
Nemo invito auditori liventer alterius iniuriae refert. Nam sa-
gitta in lapidem numquam figitur, sed sepe percutit dirigentem.
explicit.
6) fol. 62 — 70 Incipit historia Apollonii regis Tyrie (von
Riese benutzt; fol. 62 abgebildet in der Collezione Fiorentina
di Facsimili Paleografici, I lat. 3). Die Hs. bricht unvollständig
mit den Worten der Historia Apollonii ab: leno igni est tra-
ditus (ed. Riese pag. 102, 12).
Alles dies ist von ein und derselben beneventanischen
Hand im neunten Jahrhundert niedergeschrieben worden, und
zwar so fortlaufend, dass wir denken können, es habe dem
Schreiber schon ein Sammelband sehr gemischten Inhalts als
Vorlage gedient. Es bleibt auch deswegen ungewiss, ob der
Subdiakon Iohannes, der auf fol. 20 als Schreiber genannt
wird, der Schreiber unseres Bandes oder eines Bestandtheiles
der eben vorausgesetzten Vorlage war. Ueber die starken Ver-
luste, die die Handschrift erlitten hat, über ihre Grössen-
verhältnisse und Anderes, was hier weniger in Betracht kommt,
spricht Paoli im Text der Collezione Fiorentina.
Ich lasse den ganzen Brass der Verse folgen, die auf fol. 61
nach dem Explicit und auf fol. 61 Y vor den Excerpten aus
Iuvenal stehen. Ich zähle sie durch und trenne das Unzu-
sammengehörige. In der Handschrift (L in meinen Anmerkungen)
/ Traube
stellt Vers unter Vers; nirgends bleibt eine Zeile frei. Eine
sehr grosse Initiale hat Vers 1, eine ziemlich grosse haben 10
und 1-5; durchschnittsgrosse haben die übrigen Verse. Vers 11,
15, 16, 19, 27 beginnen mit kleinen Anfangsbuchstaben. Vers 1 1 .
13, 15, 16, 19, 27, 32, 33 sind um einen Buchstaben ein-
gerückt; davon 11 und 13 wegen der Ausdehnung der Initialen
der vorhergehenden Verse.
Den Beginn machen zwei Distichen:
Disparibus par fervor inest, lumine pressi
2 Subiciunt celso langiäda colla deo.
Hie fuerit quoquis ille serpens in gutture virus,
4 S(ed) crux et Christus numina saeva domat.
1 nach inest fehlt vielleicht sed 3 vielleicht: hie fercit (d. h.
fervet), quoquit (d. h. coquü) ille furens in gutture cirus 4 Scrux L
nomina L vielleicht domant
Es schliessen sich einige unerhebliche Verse über Syno-
nyma und Homonyma an, die wohl nicht hierher gehören und
die ich weiter nicht beachte.
Hie sedeo incanto matutinos.
q Hic luee decanto inquietaris.
Habe ut et saluteris ave.
8 Hoc faciunt vites, ut tanta pericula vites.
Summere vis mala, saxa caveto mala.
io Uxorem pellis, miser, qui fiducia peius.
Cum sine me soleas vendere ne soleas.
10 Uxorem verbessert aus Oxorem L auf Zeile 10 stehen noch die
drei ersten Worte des nächsten Verses
Es folgen als die beiden letzten Zeilen von fol. 61 zwei
Verse, die ich als die eigentlich ersten meiner Reihe betrachte.
Ein kleines Kreuz vor ihnen am Rand ist wohl alt und hängt
irgendwie mit dem Wechsel des Inhaltes zusammen.
12 Quisquis amaro(rem) fletus (de) pectore fundis,
Iunge fidem lacrimis: et quidquid poscis habebis.
12 rem und de lässt L ohne Lücke weg
Perrona Scottorum. 487
Fol. 61v beginnt mit zwei zusammengehörenden Hexa-
metern :
14 Iushts apostolicos aequat salvator amicos:
Clavibus hinc Petrum, hinc Paulum legibus ornat.
14 Iustus Vollmer] Iusta L 15 beide Mal vielleicht besser hie;
vgl. unten S. 488 und S. 496
Dann kommt ein Distichon:
16 Nobile praeceptum, rectores, discite post me:
Sit bonus in vita, qui cupit esse divus.
16 Nobilem L 17 statt divus könnte man mit Bezug auf ev.
Luc. 10, 25 dei vermuthen
Dann wieder ein Distichon:
18 Hinc auctor vitae mortem moriendo peremit,
Vulneribus sanans vulnera nostra suis.
18 auch hier ist besser hie, vgl. S. 488 und S. 496 moriendum
premit L 19 nostra] nam L (d. h. na mit einem Strich über dem a,
der in dieser Schrift nur silbenschliessendes in , nicht die Contraction
bedeutet; siehe darüber unten S. 497 ffg.)
Es folgen acht Hexameter:
20 Istam Patricias sanetus sibi vindicat aulam,
Quem merito nostri summo venerantur honore.
22 Iste medelUferi monstravit dona lavacri.
Hie etiam nobis dominumque deumque colendum
24 Iussit, et ignaram doeuit bene credere gentem.
Carpurnus genuit istum, alma Prittania misit;
26 G-allia nutrivit, tenet ossa Scottia felix,
Ambo stelligeri capientes praemia caeli.
20 Istam] Istamen L aida L 25 hier ist istum vielleicht falsch
Den Schluss machen zehn Hexameter, die von den voraus-
gehenden wohl zu trennen sind:
28 Quid Vermendensis memorem tot milia plebis
Francigenas inter popidos felicia facta,
30 Gestaque nobilium totum vulgata per orbem?
Haec loca non flavae Cereris, non indiga mellis;
188 /. Traube
32 Fr rfilis est Bachi campus fecund« <\u<' rura;
Midtü per herbosos errant animalia campos.
34 Semper ab antiquis tellus erat inclita regnis.
lsf<< pio gaudit Transmaro praesule terra.
36 (Haec) modo Cellamis, venerandi nominis abbas,
Iussit dactilico discrivi carmina versu.
30 Gestatque, das zweite t getilgt, L urbem L 31 indica L
32 Fertiles L feeundatque L 33 prae L 35 gaudit so L 36 Haec
lässt L aus albas L 37 discrivi L : statt discribi (d. h. describi)
V. Cellanus, Abt von Perrona.
Die eben mitgetheilten Yerse, von denen man 20 — 37
schon bei Bandini finden konnte, enthalten als wichtigsten
Bestandtheil fünf Tituli, d. h. Aufschriften von den Wänden
einer Kirche, durch die die Bilder auf diesen Wänden oder die
Bestimmung der Räume erklärt wurden (12 fg., 14 fg., 16 fg.,
18 fg., 20 — 27); dann ein zusammenhängendes Gedicht
mit einigen historischen Anspielungen. Ein Abt Cellanus hat
es verfasst oder verfassen lassen (36) für seinen Bischof Trans-
marus; er schmeichelt darin der plebs Vermendensis inter po-
pulos Francigenas, d. h. den Bewohnern des Vermandois, der
Picardie. Auch die Tituli geben Einiges her. Ihre Eigenschaft
als solche erhellt vor allem aus dem deiktischen istam (20);
wahrscheinlich ist auch in V. 15 und 18 hie statt hinc zu lesen.
Sie sind angebracht in einer Kirche oder Kapelle, die den
Aposteln Petrus und Paulus geweiht ist (14 fg.); andere stam-
men aus einer Kapelle (aula 20) des Patricius (20 ffg.). Ihr
Anfang erinnert an ähnliche Tituli des Aldhelm; man vergleiche:
istam Patricius sanetus sibi vindicat aulam
mit folgendem Vers des Aldhelm:
hanc aulam domini servat tutela Mariae
oder mit:
hanc Petrus absidam sanetorum sorte coronat. l)
1) Vgl.JV. Rose, Die lat. Meerman-Handschriften, S. 375.
Perrona Scottorum.
489
Was der Name des Patricius ohne weiteres verräth, be-
stätigt die Verwendung von nostri in Vers 2 1 : wir befinden
uns unter Iren. Und nun ist es nur nötbig, die Titiäi mit
dem Gedichtclien zusammen zu betrachten, was die Nachbar-
schaft empfiehlt, der irische Name des Dichters erheischt. Ein
Ire Cellanus also in einem Kloster, in dem die Apostel und
Patricius1) verehrt wurden, in einem Kloster aber, das nicht in
Irland, sondern in Frankreich, in der Picardie gelegen war,
ist dieser Dichter. Kann es auch nur einen Augenblick be-
zweifelt werden, dass das irische Kloster in der Picardie —
Perrona, dass sein Abt Cellanus — der Bewunderer des Ald-
helm ist?
Für die Zeit des Cellanus hatten wir als Anhalt bisher
nur den Synchronismus mit Aldhelm gehabt, genauer die Jahre,
in denen Aldhelm Abt war: 675 bis 709. Dies ist zunächst
der einzige chronologische Anhalt auch für die Gedichte. Es
ist aber vielleicht ausserdem das Todesjahr des Cellanus über-
liefert. In den Lorscher Annalen2) wird bei einer Reihe von
Jahren des achten Jahrhunderts der Tod irischer Aebte und
Bischöfe gemeldet, darunter bei 706 mors Cellani abbatis. Da
es sich bei diesen Einträgen, wie Zimmer3) gesehen hat, offen-
bar um die Insassen verschiedener Klöster handelt, da die
Zeiten vortrefflich stimmen , da wir jetzt ferner wissen , dass
Cellanus wirklich Abt und ein Mann war, dessen Streben und
Beziehungen über sein Kloster hinausreichten, so ist die An-
nahme Hahns4) wahrscheinlich, dass der Cellanus der Lorscher
Annalen und der Cellanus der Aldhelmischen Briefe eine und
dieselbe Person ist.
J) Vgl. oben S. 483.
2) SS. I 22.
3) Preussische Jahrbücher LIX 33.
4) Bonifaz und Lul, Leipzig 1883, S. 20.
1-90 L. Traube
VI. Folgerungen für Perrona, Cellanus und die
Palaeographie.
Wir stehen am Ziel. Doch sind noch einige der Folge-
rungen zu ziehen, die sich von selbst darbieten, wenn man die
Briefe und Verse jetzt als ein zusammengehöriges historisches
Denkmal betrachtet.
Für die älteste Geschichte Peronnes lässt sich folgende
kleine Tafel entwerfen:
zwischen 641 und 652: der Ire Furseus wird beigesetzt
vor 652: der Ire Foilanus, der ältere Bruder des Furseus,
Abt
um die Jahre 675/691: der Ire Ultanus, der jüngere
Bruder des Furseus, Abt
von 675(?) bis 706: der Ire Cellanus, Abt.
Peronne liegt im Sprengel von Noyon. Zu der Bischofs-
liste dieses Sprengeis erhalten wir eine sehr erwünschte Er-
gänzung. Wenn in dem Gedichtchen gesagt wird (V. 34):
semper ab antiquis tellus erat inclita regnis, so mag das an-
spielen auf Perrona als königliche Pfalz (und vielleicht ist
regnis nicht ganz richtig überliefert). In dem folgenden Vers
aber: ista pio gaudit Transmaro praesule terra, kann nur ein
Bischof von Noyon gemeint sein, und Transmarus; der damit
den Fasten dieser Kirche eingezeichnet wird, muss zu Cellanus,
dem Abt von Peronne, in einem Verhältniss gestanden haben
wie vordem Elegius, Bischof von Noyon, zu den Nachfolgern
des Furseus. Transmarus, den die Gebrüder Sainte-Marthe in
der Gallia Christiana nicht kennen, wird kein anderer sein, als
Chrasmarus, den sie kurz erwähnen. Ein Transmarus (also
jetzt Transmarus der Zweite) war Bischof von Noyon von 937
bis 950.
Hieraus folgt etwas Weiteres. Die Mönche von Peronne
standen zu ihren Diözesan-Bischöfen offenbar in einem Ver-
hältniss, das ähnlich war demjenigen, das die Benediktiner-
Regel anordnet. Die Annahme liegt sogar nahe, dass die
Mönche diese Regel, vielleicht mit der Regel des Columba zu-
Perrona Scottorum. 491
sammen, als Gesetzbuch anerkannten. Denn in der ersten und
ältesten Vita Fursei, die man mit Recht einem Insassen von
Peronne zugeschrieben hat, l) steckt eine unzweideutige Anspie-
lung auf die Regula S. Benedicti. Man vergleiche:
Vita Fursei cap. 9 (pag. 4383) Regula S. Benedicti cap. 1
Ültanum diuturna monasteril heremitarum . . qiä . . mona-
probatione ad heremitalem vi- steril probatione diuturna . .
tarn miütis iam annis ab eo- didicerunt.
dem electum.
Wir dürfen uns also wohl die inneren Einrichtungen Per-
ronas und die Art seiner Bewohner, die gewiss nicht aus-
schliesslich Iren waren, gewiss auch nicht anders vorstellen
als die in den meisten gleichzeitigen französischen Klöstern.
Aber durch Etwas unterschieden sie sich, was für uns von
höchster Wichtigkeit ist. Diese Mönche von Peronne verehrten
im Ausgang des siebenten Jahrhunderts als ihren besonderen
Heiligen den Patricius. Die dem Epitaph des Virgil oder einer
seiner zahlreichen Imitationen nachgeahmten Verse:
Carpurnus'1) genuit istum, alma Britannia misit,
GaUia nutrivit, tenet ossa Scottia felix,
werden von jetzt an unter die ältesten gut überlieferten Zeug-
nisse für die Ausbildung der Legende des Patricius und seines
Kultus zu rechnen sein. Wir würden das neue Zeugniss sogar
noch mehr nach der Mitte des siebenten Jahrhunderts zurück
verlegen können, wenn durch die Verse die oben mitgetheilte
Nachricht der zweiten Vita Fursei (der sog. Virtutes), Furseus
selbst habe die Reliquien heiliger Landsleute mitgebracht, da-
runter die des Patricius, irgendwie an Glauben gewonnen hätte.
Allein es ist sehr viel wahrscheinlicher, dass erst die spätere,
durch die Verse bezeugte, Verehrung des Patricius die Nach-
richt veranlasst habe.
!) Vgl. oben S. 481.
2) Calpumus heisst er in der sonstigen Ueberlieferung.
492 /.. Traube
Die Bedeutung Perronas im litterarischen Getriebe da-
maliger Zeit hat sich uns bisher aus dem Inhalt der Schriften
des Aldhelm und Cellanus ergeben. Es erhebt sich die Frage,
ob ergiebiger Stoff sonst nicht vorhanden sei.
Handschriften, die in Perrona geschrieben wurden,
scheinen sich nicht erhalten zu haben. Wenigstens weist nirgends
ein ausdrücklicher Vermerk auf diesen Ursprung hin. Doch
ich wage eine Vermuthung. Unmittelbar bei Peronne liegt
das Kloster Corbie. Es fehlte ihm, der Stiftung von Luxeuil,
nicht an irischen Beziehungen; aber eine Handschrift, die hier
ehemals lag und jetzt in Petersburg verwahrt wird (Q. I 15),
möchte ich zugleich wegen ihrer Schrift und ihres Inhaltes am
liebsten mit Peronne verbinden.
Die Schrift ist insular und, wie ich glaube, irisch. Corbie
hatte in seiner reichen Bibliothek verhältnissmässig sehr wenig
insulare Handschriften aufgehoben. Fünf, sechs Codices, jetzt
in Paris und St. Petersburg — das wird alles sein, was uns
davon geblieben ist, und schwerlich hat es einst viel mehr ge-
geben. Unter diesen nun macht sich die erwähnte Peters-
burger durch ganz eigenartige Züge bemerklich: hauptsächlich
in der Bildung des t und in der Bildung und den Ligaturen
des e. Man kann dies gut auf den zugänglichen Bildern der
Werke De Re Diplomatica und Nouveau Traite de Diplomatique
erkennen.1) Da einzelne Hände im Book of Durrow und im
Book of Dimma dieselben Besonderheiten zeigen , so sind sie
als früh-irisch anzusehen. Dafür spricht auch die Orthographie
des Petersburger Manuskriptes. Die Randschrift des Bonifa -
tianus 1 in Fulda gehört gleichfalls hierher und bezeugt we-
nigstens das Alter dieser von mir als e-Typus bezeichneten
Schrift. Fr. Jenkinson fand sie auch in Oxford Douce 140. 2)
In der Petersburger Handschrift stehen nun von fol. 72
2) Vgl. über die Handschrift, ihre Litteratur und Abbildungen:
Gillert, Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichts-
kunde V (1880) 250.
'2) Vgl. Madan, Summary Catalogue of "Western Mss. in the Bod-
leian Library IV 535.
Perrona Scottorum. 493
bis 79 Äldhelmi enigmata ex diver sis rerum creaturis composita
in eigenthümlicher Reihenfolge, aber, wie ein unbefangener
Beurtheiler hervorhob, cin fast fehlerlosem Texte5. Man er-
innere sich, dass Cellanus die Werke des Aldhelmus las und
liebte und um ihre Uebersendung bat. Vielleicht darf man
folgern, dass die Petersburger Handschrift von einem Iren in
Peronne geschrieben sei, der nun seinerseits die im Kloster
mit Beifall begrüssten Schriften des angelsächsischen Dichters
seinen Nachbarn in Corbie habe zugänglich machen wollen.
Ich will dieser Vermuthung kein zu grosses Gewicht beilegen,
doch aber noch auf die Beziehungen dieser Handschrift zu
einer andern in St. Petersburg (F. XIV 1) hinweisen. Auch sie lag
einst in Corbie, gehörte aber vielleicht dem Kloster St. Riquier,
das, an der Mündung der Somme nahe bei Corbie und Peronne
gelegen, soweit wir wissen, im festen Verkehr wenigstens zu
Corbie stand. Die Handschrift umfasst ausser dem Fortunat
noch Aldhelms grosses Werk de virginitate laudanda und wieder
die Räthsel, die offenbar aus der in dem andern Petersburger
Codex benützten Vorlage stammen. Diese zweite Petersburger
Handschrift ist viel jünger als die erste, auch nicht in insularer
Schrift, sondern in der älteren von Corbie, die in dieser ganzen
Gegend geherrscht haben muss. Sie hat mit der ersten ausser
den Räthseln des Aldhelm noch ein seltsames akrostichisches
Gedicht1) gemein (ine. Iohannis celsi rimans mysteria caeli).
Sie hatte eben einen Theil ihres Inhalts wohl aus Peronne be-
zogen. Peronne, St. Riquier und Corbie, die drei Klöster
an der Somme, gehören litterarisch zusammen, so wie sie ört-
lich bei einander liegen. Durch sie sind wahrscheinlich nicht
nur Aldhelms Werke dem Festland zuerst ausgeliefert worden,
sondern sie bildeten überhaupt das festländische Emporium für
die insulare Litteratur.
Wie weit die Beziehungen Peronnes auf dem Continent
reichten, das können wir schliesslich noch aus der Ueberliefe-
rung der Verse des Cellanus entnehmen. Sie wurden im
l) Herausgegeben von E. Miller, Journal des Savants 1876 S. 117.
iHl /. Traube
neunten Jahrhundert im Beneventanischen gelesen und ab
schrieben. Wie waren sie dorthin gekommen? Sehr wahrschein-
lich: unmittelbar aus einer in Peronne gefertigten Abschrift.
VII. Palaeographie und Ueberlieferungsgeschichte.
Ich möchte dem Beweise, den ich auf palaeographischem
Wege antrete, einige allgemeinere Bemerkungen vorausschicken.
Die Zeiten sind noch nicht lange vorüber und die letzte
Generation der Philologen ist noch nicht ausgestorben, welche
die Palaeographie in die willkürlichste Beziehung zu ihren
conjekturalen Hariolationen setzte. Theils baute man kühne
Textverbesserungen auf palaeographische Thatsachen, theils
erfand man nachträglich zu kritischen Versuchen die palaeogra-
phische Rechtfertigung. Natürlich, dass die Palaeographie,
von der man dabei ausging, oder zu der man strebte, nichts
weniger war als eine historische. In jedem Kopfe sah sie
anders aus. In jeder Ueberlieferung setzte sie neben einander
Thatsachen voraus, die, sei es zeitlich, sei es örtlich, nie neben
einander bestanden haben können. Die gefährlichsten Ver-
treter dieser Wissenschaft waren womöglich die, denen am
meisten verschiedenartige Manuskripte durch die Hände ge-
gangen waren. Ihr Arzneikasten wurde der grösste und damit
der schädlichste. Man stelle sich nur vor, wie viel Möglich-
keiten des Verlesens es gibt, wenn die Buchstaben aller Zeiten
der lateinischen Schrift mit einander verglichen werden, wie
viel Möglichkeiten falscher Auflösung, wenn alle Abkürzungen,
die jemals ausgebildet wurden, gleichzeitig dem Abschreiber
können vorgelegen haben.
Nun, aus dieser missbräuchlichen Verwendung der Palaeo-
graphie sind wir allmählich herausgekommen; und die Wunder,
die auf dem Gebiete der Buchstabenverwandlung früher alltäg-
lich waren, sind jetzt fast vergessen. Die Palaeographie ist
ja auch für die Heilung eines einzelnen Fehlers etwas sehr
entbehrliches. Eine Conjektur wird dadurch doch nicht besser,
dass man sie palaeographisch begründen kann; und gewiss
Perrona Scottormn. 495
wird sie dadurch noch nicht richtig, dass sie palaeographisch
im besten Falle möglich ist. Innerhalb der Philologie, d. h. in
dem Bereiche der Herausgeberkunst, fällt der Palaeographie
eine andere Rolle zu, als für Pflästerchen zu sorgen; und, ich
glaube, eine bessere.
Ihre Bedeutung liegt da in der geschickten und ergiebigen
Herrichtung des Stoffes für dieUeberlieferungsgeschichte.
Das unmittelbare Aussehen einer Handschrift, die verlesenen
Buchstaben, die vertauschten Abkürzungen, die darnach voraus-
zusetzende Schrift ihrer Vorlage, — diese Anzeichen und Schlüsse
werden dem sorgfältigen Herausgeber eben so viele deutliche
Signale für die Zeit und das Land, die sein Text durchlaufen
haben muss. Und damit erhalten wir Thatsachen geliefert,
die freilich von ganz anderer geschichtlicher und philologischer
Tragweite sind als die Verbesserung eines einzelnen Fehlers,
die ja meist doch nur eine Beschönigung ist.
Ich habe hier gar nichts besonders Hochfliegendes im Sinne,
wie es etwa die Geschichte des Catull- Textes wäre. Trotzdem
man von einem geschulten Palaeographen in der That ver-
langen kann, dass er über das Nächstliegende bei dieser Frage,
d. h. über die Schrift des Veronensis und über die Vorlagen
des Thuaneus, uns Genaueres sage, als man in den gewöhn-
lichen kritischen Verhandlungen darüber zu hören bekommt.
Man kann bei der einfachsten karolingischen Umschrift stehen
bleiben, und findet sich vor viel mehr Möglichkeiten und feineren
Mannigfaltigkeiten, als der Philologe voraussetzt und der
Palaeograph ihm für gewöhnlich bescheinigt.
Der Diomedes, den Adam, Haynhards Sohn, im Jahre 780
in Worms abschrieb und dadurch den fränkischen Gelehrten
und schliesslich uns vermittelte, war in der irisch-italienischen
Cursive der ältesten Handschriften aus Bobbio.
Ein Theil der zahlreichen Fehler in dem Epitaphium
Arsenii des Radbertus Paschasius hat darin seinen Ursprung,
dass die ältere Schrift von Corbie, in der des Radbert Original
war, von dem jüngeren Corbier Mönche, von dem die einzige
erhaltene Abschrift herrührt, nicht mehr recht verstanden wurde.
49fi /,. Traube
Im Briefwechsel Alexanders des Grossen, der aus
England nach Frankreich kam, sind die Spuren des Ursprungs
nicht nur in den Widmungsversen des Alcvin, sondern auch
in einzelnen verlesenen englischen Buchstaben und Zeichen
aufzufinden.
Wenn der traurige Zustand der Ueberlieferung des Ara-
mianus Marcellinus jeder Beschreibung spottet, so ist jener
Mönch daran schuld, der zwar in Fulda schrieb, aber die ältere,
dort heimische insulare Schrift nicht mehr verstand. Denn auf
ihn gehen alle Handschriften des Ammian zurück, die es seit-
dem gibt oder gab.
Wenn man in diesem Sinne die Verse des Cellanus prüft,
so findet man sofort, dass dem beneventanischen Schreiber
eine Vorlage Schwierigkeiten bereitete, die in irischen Zügen war.
/'. oder f (== sed) gibt die Erklärung für Scrux (statt Sed
crux) in V. 4; vielleicht auch für die Unterdrückung von sed
in V. 1.
hie, nach irischer Art, wurde, da den Continentalen
der Accent nicht geläufig war, in V. 14 (zweimal) und in
V. 183^-
pi (= per) ist die Veranlassung von prae (statt per) her-
bosos in V. 33; dagegen würde premit statt peremit in V. 18,
falls es ein graphischer Fehler ist, noch besser aus einer Schrift
im e-Typus sich rechtfertigen,1) denn in ihr kann per dem
ungeübten Auge leicht wie pr, mit einem bedeutungslosen Strich
über dem p, erscheinen.
h (= haec) vor modo in V. 36 erschien dem Italiener als
eine überflüssige Aspiration, die er einfach wegliess.
Noch bleibt ein merkwürdiger Fehler: der Ire hatte nostra
geschrieben, der Beneventaner gab dafür nam weiter (V. 19).
Es gibt mir das die gewünschte Gelegenheit, hier einen vor-
läufigen Versuch über die Geschichte der Abkürzung von noster
als Corollarium anzuhängen.
l) Vgl. oben S. 492.
Perrona Scottorum. 497
VIII. Geschichte der Kürzung von noster.
1. Vorbemerkungen.
Zu noster gehört uester; aber noster zieht die Abkürzung
von uester erst nach sich. Deshalb fehlen in der Entwicklung
der Kürzungen von uester einige der ersten Stufen. So habe
ich ü us usz nirgends gefunden. Eben so ausdrücklich will
ich aber erklären, dass ul uri ui urx ues neben den ent-
sprechenden Bildungen nt nri u. s. w. manchmal auch da vor-
kommen, wo ich sie nicht besonders anführen werde. Der
Kürze halber sage ich oft lnr nri u. s. w/ oder cni u. s. w.' oder
ähnliches; zu ergänzen ist dann jedesmal die Fortführung der
Deklination durch den Singularis, also W nri nrö nrm und
cni nö nm\ Im selben Sinne spreche ich vom c Typus n~i
und meine zunächst die Formen rix nö nm, und vom c Typus
nrV und meine dann nri nrö nrm. Ueber den Nominativ soll
in diesen Fällen nichts ausgesagt werden.
Aus typographischen Gründen gebe ich die Kürzungen
allermeist in unserer gewöhnlichen Kursiv- Schrift wieder; nur
setze ich, wo es des Abkürzungsstriches wegen nöthig wird,
^ für i und r für t. Diesen Abkürzungsstrich habe ich gewöhn-
lich normalisirt und über den letzten Buchstaben gezogen; ich
spreche darüber am Schluss meiner Arbeit.
Ich setze voraus die Kenntniss meiner früheren Unter-
suchungen: Das Alter des Codex Romanus des Virgil (Strena
Helbigiana, Leipzig 1900, S. 307) und Palaeographische An-
zeigen (Neues Archiv d. Gesellschaft f. ältere deutsche Ge-
schichtskunde XXVI 229). Aber ich betrachte sie und ebenso
die vorliegende Untersuchung nur als Vorläufer des zweiten
Theiles meiner Palaeographischen Forschungen. Ich gebe die
unfertigen Versuche bekannt, gerade um zu ihrer Verbesserung
und Vervollständigung einzuladen. Das Gebiet, auf dem das
Material zu sammeln war, ist unübersehbar gross und uner-
schöpflich reich. Oft musste ich meine Aussage über den
Gebrauch irgend einer Handschrift auf Grund einer nur ober-
flächlichen Kenntniss von ihr abgeben; aber hätte ich mich
1900. Sitzungsb. d. pbil. u. hist. Cl. 33
498 L. Traube
vor zu frühzeitiger Verallgemeinerung, vor zu weiter Ausdeh-
nung eines nur auf Stückwerk aufgebauten Urtheils ganz be-
wahren wollen, so hätte ich niemals aufhören dürfen zu Bammeln
und niemals beginnen dürfen, das Gesammelte zu ordnen und
auszulegen und dadurch Thatsachen aufzudecken, die ebensowohl
an sich bedeutungsvoll sind als in ihrer palaeographischen
Nutzanwendung, d. h. für das Bestimmen von Zeit und Ort
der Handschriften.
2. Grund der Kürzung. Theoretische Möglichkeiten.
Die Entwickelung der Kürzungen von noster ist ungemein
reich. Das kommt daher, weil auch in den Zeiten, die sich
gegen die Abkürzungen im Allgemeinen ablehnend verhielten,
bei noster doch immer ein Grund zur Kürzung vorhanden blieb.
Und das war die Stellung von noster sowohl in der staatlichen
als in der gottesdienstlichen Anrede: dominus noster Imperator
Caesar steht auf der einen Seite, dominus noster Iesus Christus
auf der anderen. Die althergebrachte Abkürzung der römischen
Formel veranlasste und beeinflusste die der christlichen.
Da von den beiden Arten der Kürzung die Suspension die
früher ausgebildete und eigentlich antike ist, die Contraction
dagegen die spätere und eigentlich christliche, so wird man
es verstehen, dass die . Suspension von vornherein das Gebiet
der staatlichen Anrede beherrscht und auch auf das der gottes-
dienstlichen übergreift, dass andererseits die Contraction das
der gottesdienstlichen sich zuerst erobern muss, mit der Zeit
aber sich überall durchsetzt und die Suspension aus noster
überhaupt verdrängt.
Die theoretisch vorhandenen Möglichkeiten der Ab-
kürzung waren folgende, auf Grund
der Suspension: der Contraction:
n. nr
ns. nt. nst. nsr ntr nstr
nos. nost. nosr nostr
no. nor
Perrona Scottorum. 499
Es wäre nicht räthlich, diese Fälle alle einzeln und der
Reihe nach durchzusprechen. Etwas anderes ist die syste-
matische Zusammenordnung der möglich gewesenen Bildungen,
etwas anderes der hier unternommene Versuch, die thatsächlich
benutzten in der Verkettung ihres historischen Zusammenhanges
vorzuführen. Ich stelle mich dabei auf den Standpunkt, dass vor
allem erkannt werden muss, wie die für uns wichtigste Stufe (das
ist die in der karolingischen Zeit endgültig angenommene, sehr
unregelmässig gebildete Abkürzung nr nri u. s. w.) .allmählich
erreicht worden ist. Wir stossen dabei, wie von selbst, auf alle
die Formen, die in der Ueberlieferungsgeschichte der Schrift-
steller durch ihre Mehrdeutigkeit Verwirrung gestiftet haben
und daher eine besondere Aufmerksamkeit beanspruchen.
3. Die Kürzung1
w.
An der Spitze der Entwicklung steht n. = noster. Es
ist überflüssig, dies in der römischen Titulatur d. n. (dominus
noster), dd. nn. (domini nostri), ddd. nnn. (domini nostri, wo
es sich um drei handelt) u. s. w. eigens zu belegen. Der Ge-
brauch von n., in dieser und allen möglichen andern officiellen
Anreden und Benennungen (auch der Päpste), erhält sich lange,
besonders in Urkunden und auf Inschriften.
Von hier lag die Uebertragung auf das gottesdienstliche
Gebiet nahe, und in der Verbindung dominus noster Iesus Christus
wurde zunächst die Suspension n. eingeführt, obgleich dominus
(in diesem christlichen Sinne) und Iesus und Christus bereits
durch Contraction gekürzt wurden, so dass also zuerst die
unorganischen Gebilde entstanden : dns n (oder n . oder . n . ,
denn so wurden die Suspensionen damals schon geschrieben)
ihs xps, drii n ihu xpl u. s. w. Sehr bald aber wirkte die
Umgebung und das Bedürfniss nach Klarheit. Die Suspension ü
wurde aufgegeben, und an ihre Stelle trat in den Casus Obliqui
die Contraction ni nö nm. Seit diesem Ausgleich bildete man
also dni ni ihu xpi u. s. w. Länger erhielt sich n als Be-
zeichnung des Nominativs. Die so entstandene metaplastische
Deklination n ni nö nm hat nichts auffälliges; auch in der
33*
500 /.. Traube
Abwandlung von dominus mischen sich in gleicher Zeit öfters
Contraction und Suspension, z. B. zu dms dm\ dmö tritt in
denselben Bandschriffcen als Accusativ dorn oder dmn. Ein Grund
liegi wohl immer vor: bei dominus wollte man dmm meiden;
bei noster genügt der Hinweis darauf, dass man vor nr (dies
wäre doch für den Nominativ die natürliche Folge der Genetiv-
Bildung rix gewesen) einstweilen noch zurückschreckte, da man
nur erst ds, dns (oder dms\ ihs~, xps, sps, also lauter Bildungen
auf s anerkannte. Man kann m kurz als Analogiebildung zu
dni bezeichnen.
Der Typus rii ist in den Uncialen und Halb-Uncialen des
sechsten Jahrhunderts schon so häufig, dass bei Handschriften,
die in der Verbindung mit den Nomina Sacra nur die Suspen-
sion n zulassen, ohne weiteres auf hohes Alter geschlossen
werden könnte, wenn nicht die feste Datirung der einen von
ihnen, des Cod. Bonifatianus 1, der nur dni . n . iliu xpi kennt,
zeigte, dass auch diese Form bis in die Mitte des sechsten Jahr-
hunderts sich erhielt. Aber sicher sind die folgenden Uncialen
und Halb-Uncialen, die im Nominativ und den Casus Obliqui
. n . (Priscillian, Evangelienharmonie, Orosius) oder n . (Hep-
tateuch, Hilarius Veron., Hilarius Lugd., Epistulae Pauli) oder
n (die übrigen) haben, alle noch aus dieser Zeit und einzelne
von ihnen noch etwas älter: Hilarius in Ps. Verona XIII (11),
Heptateuch aus Lyon (dort 329), Paris 8907 in der berühmten
Randschrift, Priscillian Würzburg Mp. th. q. 3, Evangelien-
harmonie in Fulda Bonifatianus 1 (c. a. 540), Claromontanus
bilinguis der Epistulae Pauli (Paris gr. 107), Augustinus in Ps.
Lyon 352, Hilarius in Ps. aus Lyon (dort 381 und Paris n.
a. 1593), Hilarius in Ps. St. Gallen 722, Orosius Laur. 65, 1.
Es gibt aber auch etwas jüngere Handschriften, die den
Gebrauch fortsetzen: Lactantius Bologna 704, Hieronymus
Regin. 2077 (beide s. VI — VII), Cassianus Autun 24 (es ist
wohl eine französische Halb-Unciale s. VII), Gennadius Am-
bros. O. 212 sup. (eine irische s. VII oder VIII). Ueber andere
werde ich sprechen, wenn ich die Bildung des Genetivs ni
und ihren Kampf mit der Bildung nri näher betrachte.
Perrona Scottorum. 501
4. Missverständnisse im Gefolge von n.
Etwas anderes als dieser bewusste Gebrauch ist es, wenn
längst veraltetes n aus älteren Handschriften in jüngere durch
zu genaues oder gedankenloses Abschreiben eindringt. So steht
in München (Regensburg) 14540 s. VIII/1X dno n unigenito,
wo eine spätere Hand ro hinter n einfügt, und ähnliches. Jm
Vatic. 5007 (aus Neapel) wird nachträglich zwischen domino
und ihesu christo ein n eingefügt. Jüngere Handschriften des
Augustin setzen öfters n für noster und die Casus: z. B.
Metz 139 s. XI und wahrscheinlich Salzburg A. VII 31 s. XII
de fide et symbolo c. 8 (vol. XLI pag. 17, 16 im Wiener Cor-
pus scriptor. eccles.), Laon 135 s. IX de opere monachorum
c. 4 (XLI 538, 16). Man kann in allen diesen Fällen als sicher
hinstellen, dass n dem Archetypon angehört, dass der Schreiber
des betreffenden Apographon sich über seine Bedeutung keine
Rechenschaft ablegte und einfach schrieb, was er fand.
Dachte er aber nach, ohne vom Latein mehr zu kennen
als das, was sein Beruf verlangte, nämlich die Form der Buch-
staben und die Bedeutung der Abkürzungen, so lag eine Ge-
fahr nahe, die man früher offenbar gering geschätzt hatte.
Seit der ältesten Zeit wurde nämlich auch non durch n aus-
gedrückt. Nun war wohl anfänglich n (noster nostri u. s. w.)
durch seine Beschränkung auf die Nähe von dominus, deus u. s. w.
zur Genüge geschützt; aber es kam die Zeit, wo n für das
Auge eines Schreibers nur noch non bedeutete. Und da brachte
denn die Vorlage, in der n noch für noster nostri u. s. w. stand,
arge Verwirrung in die Abschrift und oft in die gesammte
Ueberlieferung des betreffenden Schriftstückes.
Ich belege das mit einigen Beispielen aus der Ueberliefe-
rung des Ambrosius, Cassianus und Ennodius.
Ambros. de Noe 27 (ed. Schenkl I 483, 21):
dominus deus noster
dominus deus N Paris 12137 s. IX
dominus deus non Troyes 284 s. XII etc.
dominus deus (ohne non) die jüngeren.
502 L. Traube
Ami. ms. de Noe 29 (488, 4):
dommi dei nostri
domini dei non Paris L2137 s. IX
domini dei nostri non Paris 1723 s. XIV.
Ambros. de Abraham II 7 (594, 5):
a domino deo nostro
a domino deo non Paris 12137 s. IX.
Cassian. collat. XXI 22 (ed. Petschenig II 595, 2:»):
dominus noster
dominus non1) München 4549 s. IX (Benediktbenern)
und 6343 s. IX (Freising).
Cassian. collat. XXII1I 19 (695, 10):
domini nostri dilectione
domini n dilectione München 4549 s. IX
domini non dilectione München 6343 s. IX.
Ennod. LXI (ed. Vogel2) 74, 14):
Christo deo nostro (so vermuthet Hartel)
christo deo non Brüssel 9845 s. IX. Vatican. 3803
s. IX/X etc.
christo deo nunc Regin. 129 s. XIV etc.
Ennod. LXXX (101, 8):
apud deum nostrum agere
apud deum non agere Brüssel 9845 s. IX.
Ennod. LXXX (106, 16):
cum laude dei nostri
cum laude dei n. Brüssel 9845 s. IX etc.
Ennod. LXXX (106, 33):
deus noster
deus n. Brüssel 9845 s. IX etc.
deus non Regin. 129 s. XIV.
1) Ortam ex antiquissimo conpendio N pro c noster' bemerkt der
treffliche Herausgeber.
2) Auch dieser Herausgeber hat p. XL VII den Grund der Verderb-
nisse erkannt.
Perrona Scottorum. 503
Ennod. LXXX (109, 16):
apud redemptorem nostrum
apud redemptorem h. Brüssel 9845 s. IX etc.
Ennod. LXXX (101, 19):
in regni nostri circulo
in regni non circulo Brüssel 9845 s. IX.
Das letzte Beispiel zeigt den ursprünglichen Gebrauch
schon etwas verschoben; es geht aber trotzdem sicher auf das
Archetypon zurück. Dasselbe gilt von folgender Stelle aus
den Beschlüssen des
Concil. Epaonense a. 517 cap. XY (ed. Maassen 22, 14):
cum ullo clerico nostro
cum lülo clerico n Vatic. 3827 s. X
cum ullo clerico non Berlin (Harn.) 435 s. VIII/IX
und Paris 3846 s. IX.
Ebenso gehört hierher eine merkwürdige Stelle aus
Cassiodor. orthogr. II (ed. Keil VII 154, 11):
nobis satius est alieno bene uü quam nostro eleganter l)
nobis satius est alieno bene uü quam N eligantur
Köln 83 s. X
nobis satius est alieno bene uü quam nrö ineliganter
Brüssel 9581 s. XI
nobis satius alieno bene uü quam non ineliganter
Bern 330 s. X.
Ferner kann hierher gerechnet werden:
Seneca dialog. IX 3:
in opere esse nostro longe pulcherrimum est (so schreibt
richtig Gertz)
in opere esse non longe pulcherrimum est Ambros. C. 90
inf. s. XI
in opere esse longe pulcherrimum est jüngere Hand-
schriften.
*) So ist zu lesen trotz p. 157, 20, nicht ineleganter, wie Keil gibt.
504 L. Traube
Damit sind wir ganz zurückgekehrt in die Sphäre des
noch echt römischen Gebrauches. Die Ueberlieferung des Sym-
machus gibt Gelegenheit, zu zeigen, dass die richtige Wieder-
gabe der staatlichen Titulirung noch grösseren Gefahren aus-
gesetzt war, als die der rein christlichen, da die Tradition hierin
viel spärlicher, die Kenntniss daher viel geringer war.
Symmach. ep. IV 9 (ed. Seeck 101, 11):
domini et prineipis nostri Honorii
domini et prineipis n honorii Paris 8623 s. IX.
Symmach. ep. IV 67 (121, 28):
prineipem nostrum
prineipem non Paris 8623 s. IX.
Symmach. ep. V 34 (132, 26):
ad d. n. elementissimum prineipem
ad du elementissimum prineipem Paris 8623 s. IX
ad eam elementissimum prineipem Rom Palat. 1576
s. XI
ad elementissimum prineipem das Florilegium.
5. Die Kürzung nun.
Es ist gesagt worden, dass n (noster) wegen der Gefahr
einer Verwechselung mit n (non) eine beschränkte und bedrohte
Stellung hatte; hiezu kam, dass, wenn man das erste n ausser-
halb des festen Gefüges gebrauchte, leicht Unklarheit über
den gemeinten Casus entstehen konnte. Das hatte in der
juristischen Litteratur dazu geführt, die Casus-Endungen da-
durch zu bezeichnen, dass man den Endbuchstaben des be-
treffenden Casus in kleinerer Schrift über das n setzte. Damit
war ein neuer Weg beschritten worden, der ebensowohl zu
grösserer Deutlichkeit als zu sehr gesteigerter Gebrauchsfähig-
keit führte. So geschrieben finden wir n (nostra) im Veronensis
des Gaius, und die Handschriften der Notae Iuris belegen diesen
Gebrauch noch mit anderen Casus, wenn sie sich dabei auch
zahlreicher Schreibfehler schuldig machen.
Perron a Scottorum. 505
Die Abkürzung eines Wortes durch den Anfangsbuchstaben
und den über den Anfangsbuchstaben geschriebenen Endbuch-
staben ist im juristischen Gebrauch nicht selten. Kurzschrei-
bungen wie u (uero), q (qua), m (modo), n (nunc), die dorther
ihren Ausgang genommen haben (womit ich nicht sagen will,
dass sie auf geradem Wege aus dem juristischen Gebrauch in
die karolingischen Handschriften kamen), sind dem Palaeographen
recht geläufig. Weniger bekannt dürfte es ihm sein, dass man
zu einer Zeit, als die regelmässige Contraction noch nicht be-
gonnen hatte oder noch nicht durchgedrungen war, in viel
allgemeinerer Weise diese Art der Abkürzung einzuführen,
wenigstens den Versuch gemacht hat. Ich denke an Turin
G. VII 15, in welcher Handschrift die Nomina Sacra der Itala-
Fragmente durch eine ähnliche Notation die Unterscheidung
ihrer Casus erhalten.
Doch ich muss mich hier auf noster beschränken. Ein
Beispiel des soeben berührten Gebrauches findet sich in Lyon 413,
einer Halb-Unciale des sechsten Jahrhunderts. Sie schreibt
für dominum nostrum: f. 212 und 213 dorn n, aber fol. 207 und
m
208v dorn (oder dmn.) N.
An dieser Stelle kommt mir ein freundlicher Hinweis von
Alfred Holder zu statten. Die Ueberlieferung von Caesars
Bellum Gallicum ruht bekanntlich auf zwei ziemlich weit aus-
einandergehenden Handschriften-Klassen, a und ß. Aber auch
die Klasse a selbst hat wieder eine doppelte Ueberlieferung;
d. h. die vier Handschriften, aus denen sie besteht, haben zwei
getrennte Archetypa, B' und A'. Nun kürzte das Archetypon B',
auf das zwei von den vier Handschriften zurückgehen, nämlich
Paris (Fleuri) 5763 s. IX und Vatic. (Corbie) 3684 s. X, noster
in der eben besprochenen Art. Denn statt nostri hatte B' fast
regelmässig entweder n oder nisi oder nihil oder nim, statt
nostro aber non. Man könnte non ja auch mit blossem n oder
nö erklären, nim eben so leicht mit ni. Aber für n (und daher
entstandenes nisi) und für nihil reicht diese Erklärung ~ nicht,
506 7,. Traube
und ebensowenig für die Corruptel von nostnim in bell. Gall. III 20
und folgende Stelle in
Caesar, bell. Gall. VII 73:
opera nostra Galli temptare A' ß
opera . II . Galli temptare B'.
Es ist dann freilich nicht nur a, sondern auch noch B'
als eine alte vorkarolingische Handschrift und zwar etwa des
sechsten Jahrhunderts aufzufassen.
Möglich, dass eben hierher gehört eine seltsame Ueber-
lieferung in
Cassian. collat. XIIII 19 (ed. Petschenig II 423, 25):
dispensatoris nostri dei
dispensatoris nisi dei, so hat Petersburg (Corbie) 0. 1 4
s. VII von zweiter Hand.1)
Die gallische Inschrift C . I . L . XII 5343, wo domni nostri
Athanagildi so geschrieben ist, dass statt des ersten Wortes
ein d, statt des zweiten ein n, beidemal mit einem i in diesen
ersten Buchstaben, steht, darf dagegen nicht einbezogen werden,
da diese Stellung des i auf epigraphischer Gewöhnung beruht;
sie kann eher als ein Beispiel des Gebrauches von nl für nostri
gelten, zu dessen Feststellung wir jetzt übergehen.
6. Die Kürzung nl nö nm.
Es kamen nämlich, wie bereits vorher erwähnt wurde,
zur Bezeichnung der Casus von noster schon im sechsten Jahr-
hundert die Formen: nl nö nm auf (wohl zunächst diese allein,
die Pluralbildungen sind vielleicht etwas späteren Ursprungs).
Sie begegnen von nun an zusammen mit «, wobei entweder
das Princip festgehalten wird, dass n für noster steht, die
andern Formen für die Casus, die sie unmittelbar veranschau-
lichen, oder es tritt n noch hie und da auch für die Casus
Obliqui ein. Bisweilen scheidet n ganz aus; der Nominativ
l) Sed rursum äeletum; uid. fuisse Nis = nostris sagt Petschenig.
Perrona Scottorum. 507
wird dann ausgeschrieben oder durch eine andere Bildung er-
setzt, wie wir später zu erörtern haben werden.
Der Zeitansatz müsste anders lauten, wenn E. Hübner
Recht hätte. Er liest (Inscriptionum Hispaniae Christian ar um
supplementum n. 312) auf einem Stein von Mertola in Portugal
a. 489: in pace domini n(ostr)i ies(u) chr(is)ti. Aber auf
seiner Abbildung steht v, nicht n~i; und das stimmt sehr gut
zu dem folgenden ihs, einer Suspension, während die Contrac-
tion ihü lauten müsste; wie Christi geschrieben ist,- kann ich
genau nicht erkennen, ich denke: xp und nicht xp~%. l) Mein
frühestes Beispiel ist der Hilarius Basilicanus vom Jahre 509/10.
Dieser nicht italienischen Handschrift, die also sogar noch für
ein etwas höheres Alter der Einführung des neuen Gebrauches
sprechen könnte, lasse ich die italienischen folgen, und zwar
von Halb-Uncialen s. VI: Verona XXII (20), LIX (57), LIII (51),
Turin G. V 26, Vatic. 5750, Turin F. IV 1, 4 (diese letzten drei
früher in Bobbio), Rom Sessor. 55, Paris 13367; von Uncialen
s. VI: Wolfenbüttel Weiss. 64, Vatic. 5757 (früher in Bobbio).
7. Aufkommen der Kürzung nrl nrö nrm.
Also im sechsten Jahrhundert kamen die Formen ni nö
um in Italien auf und wurden neben dem absterbenden n die
gebräuchlichen Kürzungen von noster. Diese Thatsache wird
bestätigt durch den Befund der nicht italienischen Handschriften :
die insularen und die französischen, mithin diejenigen, die von
der italienischen Gepflogenheit dieser Epoche abhängen (wenn
auch beide in verschiedener Weise), haben am Beginn ihrer
eigenen Entwickelung, ebenso wie die italienischen, n und ni
nö nm; die spanischen Handschriften, also diejenigen, deren
Eigentümlichkeit bedingt ist durch eine etwas frühere Los-
trennung von Italien, kennen diese Formen nicht, sondern
andere, die auf die syllabarische Suspension ns zurückgehen.
2) Domini n ihs xp las auch der Herausgeber im Bulletin de la
Societe des Antiquaires de France 1881 p. 105, wie ich nachträglich
Le Blant, Nouveau Recueil des Inscriptions p. 258, entnehme.
508 / Traube
Sind diese Verhältnisse einfach und in ihrem Zusammen-
hang mit einander leicht zu verstehen, so bietet die weitere
Entwickelung dem Ortheil eine gewisse Schwierigkeit. Im
achten Jahrhundert nämlich tritt sowohl in Italien als m
Frankreich (und in Deutschland) und in der insularen Schreib-
kunst nri nrö nrm an die Stelle von ni nö nm. Der Typus
n'i wird nicht gleich endgültig beseitigt, aber man kann sagen,
dass die Neubildung nri u. s. w. im neunten Jahrhundert
überall durchgedrungen ist und die alte Abkürzung anfängt,
zur grössten Seltenheit zu werden. Der Grund der Aenderung
ist klar: wie wir später sehen werden, boten die älteren Formen
mannigfache Gelegenheiten zum Missverstehen, denen die
Neuerung aus dem Wege geht. Wer aber hatte diese Neuerung
ausgedacht? Wer die Losung zu ihrer Einführung gegeben?
Wessen Wort war damals auf diesem Gebiete so stark, dass es
in nicht zu langer Zeit eine förmliche Umwälzung herbeiführen
konnte? Hier birgt die vorurtheilsfreie Behandlung des kleinen
Problems in sich auch die Antwort auf palaeographische Fragen
von viel grösserer und allgemeinerer Bedeutung. Es ist daher
jeder Schritt mit der grössten Vorsicht zu setzen.
Von vornherein scheinen drei Annahmen möglich zu sein.
Entweder: die Bildung nri war eine alte, die man überall ge-
kannt, nur hinter der kürzeren ni hatte zurückstehen lassen;
sie brach gewissermassen mit elementarer Kraft wieder hervor,
als ni zu weiterer Verwendung ungeeignet geworden war.
Oder: die Neuerung geht von Rom aus. Oder: die Neuerung
kam aus dem Kopfe eines findigen Insularen. Jede dieser
Erklärungen hat ihr Bedenkliches. Zunächst gilt es, die That-
sachen vorzuführen.
8. Kampf zwischen ni und nri in Italien.
Mit dem italienischen Gebrauch steht es so. Agimund,
der die Vaticani 3835 und 3836 wohl im achten Jahrhundert
in Rom schrieb, gebrauchte neben n (noster und nostri) und
nm und nö auch nrö. Die wichtige Handschrift aus Farfa,
jetzt in Rom Barb. XIV 52, hat ni nur vereinzelt, sonst immer
Perrona Scottorum. 509
nri nrm nrös u. s. w. ; im Nominativ hat sie nri und nsr;
nr steht einmal für nostrum. Sie gehört aber wohl schon ins
neunte Jahrhundert. x) In den beneventanischen Handschriften,
von denen z. B. Bamberg HJ. IY 15 in etwas frühere Zeit
zurückreicht, habe ich immer nur die Form nri u. s. w. ge-
funden. Vaticanus 4938, wohl s. VIII aus Oberitalien stammend,
hat neben nm schon die ganze Fülle von nrae, nre, uro (uestro),
uräs; daneben stand nö für alle Casus, wurde aber, wo es den
Nominativ ausdrücken soll, später in ntr, nös und nör verbessert.
Der Diakon Theodosius, der Schreiber von Verona LX (58), Hess
neben nosi, nr, riis und nös auch nri zu; vor dem achten Jahr-
hundert kann er nicht gut geschrieben haben, gewiss aber
auch nicht später. Etwas älter ist Verona X (8): hier ist nri
u. s. w. durchgeführt; Nominativ dazu ist nr und nör. Die
Handschriften des ausgeprägten Veroneser Stiles s. IX haben
alle nur den Typus nri.
9. Kampf zwischen nl und nri in Irland und England.
Die insulare Schreibweise ist zunächst nl u. s. w., daneben
wohl noch hie und da n. Die frühesten irischen Beispiele
sind Ambros. C. 5 inf. (das Antiphonar von Bangor a. 680 — 691),
Wien 16 und Neapel IV. A 8 (alle aus Bobbio): sie nektiren
nr (wie noster z. B. im Antiphonar gekürzt wird) nur nach
dem Typus nl. Noch Diarmait schreibt so im Ambros. C. 301
inf.; aber sonst ist bei den irischen Schreibern im neunten
Jahrhundert der Typus nri durchgedrungen. Für den angel-
sächsischen Brauch haben wir das Zeugniss der Urkunden.
So finden wir . n . (nostri) a. 692/93 in einer Urkunde Oethil-
reds (Facsimiles of Ancient Charters in the British Museum I 2);
zahlreiche Beispiele für nl und nö stehen in den Urkunden
aller Reiche aus dem achten Jahrhundert; sichere Belege für
nri scheinen erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts vor-
handen, denn die aus früherer Zeit (a. 734 II 1, a. 759 II 2)
kann ich für alt (d. h. original) nicht halten. Die Hand-
l) Vgl. unten über nrx S. 524.
510 L. Traube
schriften schwanken zunächst, /. I>. das Psalterium der Sala-
berga (Berlin, Hamilton 553) bat rii (auch nam für nostram,
nom und num für nostrum), ausserdem aber auch wr, nrl,
St. Gallen 908 hat in der schönen wohl irischen Halb-Unciale,
die auf S. 79 beginnt, öfters dniii nrm. Dies dürfte eines der
ältesten insularen Beispiele sein. Im neunten Jahrhundert hat
sich die Gesanimtheit der insularen Schreiber zum Typus nrl
bekehrt und kennt den Typus rii nur als seltene Ausnahme.
10. Kampf zwischen rii und nri in Frankreich.
Frankreich hat in der ältesten Zeit, soweit palaeographische
Zeugnisse für sie vorliegen, d. h. seit dem sechsten Jahrhundert,
n (daneben auch andere Suspensionen) und rii u. s. w.; seit
dem Ausgang des siebenten Jahrhunderts wagt sich für rii die
Neubildung not vor; der Typus nrl kommt erst unter den
ersten Karolingern auf. Auch hier ermöglichen die Urkunden,
mit denen durchaus die Handschriften gehen (aber nöi fand
ich bisher nur in Urkunden), eine ziemlich genaue Zeit-
bestimmung. Für die älteste Zeit stehen, wie bekannt ist,
nur Handschriften zur Verfügung. Diese stelle ich daher voran.
Die berühmte Sammlung der Canones aus Corbie, Paris 12097,
zeigt erst in ihrem zweiten etwas jüngeren Theil, d. h. von
fol. 139v an, mehr Abkürzungen als die üblichen der Nomina
Sacra; aber auch dieser Theil gehört noch ins sechste Jahr-
hundert. Hier steht nosi für noster und nostram, uesi für
uester, nö für nostro, näm für nostram. Aus Rom Reg. 316,
d. h. aus dem alten Bestand s. VII, kenne ich nö und rim.
Aus gleicher Zeit etwa stammt Paris 12205, wo ausser nä, nö,
nni, riis, ne (nostrae) auch ris und nosi, beide [für nostris,
begegnen. Der Augustin aus Luxeuil a. 669 hat rii. In der
vorkarolingischen Schrift von Paris 10756 und Bern 611, die
zusammengehören und öfters ein schönes Beispiel von Kreuzung
einer merowingischen Schrift und des insularen Abkürzungs-
systemes abgeben,1) steht nm und rii; desgl. rii und riis in
l) Vgl. Neues Archiv XXVI 238 Anm. 2.
Perrona Scottorum. 511
Berlin (Reims) Phiil. 1743; nm in Paris 10910; nae in Metz 134.
Und so Hessen sich viele Beispiele aus vorkarolingischen Hand-
schriften anführen. Auch in frühen karolingischen ist der
Typus rii noch sehr gebräuchlich. So in den Handschriften,
die die «ältere Schrift von Corbie zeigen, z. B. Donau-
eschingen 18 und Paris 3836; auch in andern frühkarolingischen,
wie Chartres 41 (3), Rom Reg. 1040, Berlin Phill. 1667.
Dagegen nr (und daneben andere Abkürzungen, über die ich
später zu sprechen haben werde) für noster mit der Deklination
über nrl ist die angenommene Abkürzungsbildung erst der
karolingischen Zeit, neben der der Typus rii zwar noch ziem-
lich spät vorkommt, wie z. B. vereinzelt in der Bibel des
Vivian (Paris 1) und im karolingischen Sakramentar des Domes
von Novara (Monum. Palaeogr. Sacra Tav. XIV), im Allgemeinen
aber durchaus verschwindet. Da es nun hauptsächlich fran-
zösische Handschriften dieser Stufe sind, die uns wieder und
wieder beschäftigen, und die deutschen, die ihnen an Werth
nicht nachstehen, die besprochene Eigenart mit den fran-
zösischen theilen, so kann an dieser Stelle der besonders hohe
diagnostische Werth des Typus rix hervorgehoben werden. In
spätkarolingischer Zeit begegnet er überaus selten; in nach-
karolingischer fand ich ihn nie. Aus den Urkunden führe ich
nur an, dass rii, welches etwa von 653 bis 695, und nol, das
von 692 bis ins achte Jahrhundert hinein begegnet, — aber
natürlich könnten diese Zahlen bei einem genaueren Studium
der Originale mit sehr viel grösserer Bestimmtheit auftreten
— erst unter den Karolingern durch nr, nrl abgelöst werden.
In der Urkunde Pippins vom Jahre 760 (Mühlbacher 90) fand
ich nr, in der Karlmanns von 769 (Mühlbacher 117) nosz für
noster und nrä, nri, uri. Pippins Urkunde von 768 für
St. Denis (Mühlbacher 108) soll eine Nachahmung aus dem
Anfang des neunten Jahrhunderts sein: in der That steht in
ihr, seltsam genug, nosz und uri zusammen mit damals wahr-
scheinlich schon gänzlich abgeschafftem not, Karl der Grosse
hat wohl nur noch nrl u. s. w., aber für noster noch oft nosz.
512 / Traube
11. Kampf zwischen n% und wrx in Deutschland.
In den deutschen Handschriften der karolingischen Period(
können wir den Kampf der Bildung nrl gegen die Bildung rii
deutlich verfolgen, wenn wir die Bestände in Köln, Würzburg,
München (aus Freising, Regensburg, Tegernsee, Salzburg),
Zürich (aus Rheinau und St. Gallen) mustern. An St. Gallen 567
ist mir überhaupt die Bedeutung dieses Widerstreites erstmals
zur vollen Klarheit gekommen. Die frühkarolingische Hand
des Codex schreibt nam, nae u. a. ; eine spätkarolingische setzt
jedes Mal sorgfältig die neuere Form, also nram, nre u. s. w.,
darüber. Nachher habe ich derartige Correcturen vielfach ge-
funden; auch oft bemerkt, wie wenigstens ein späterer Schreiber,
wenn er die Bildungen des Vorgängers selbst nicht verbessert,
doch da, wo er Zusätze macht, ebenso getreu die neue Schrei-
bung anwendet, wie sein Vorgänger die alte. Eine Ausnahme,
wie Zürich (Rheinau) Cant. XXXIV, wo auf pag. 220 eine spätere
Hand uicinis nis über einer Rasur schreibt, während die Hand
des Textes ausschliesslich nr, nrl u. s. w. anerkennt, ist nur
scheinbar: in solchen Fällen ist der Corrector eben der ältere
Schreiber, der noch der früheren Richtung anhängt. Ich führe
ganz wenige Beispiele an: Gotha m. I 85 aus Murbach n%\ Rom
Palat. 574 aus Lorsch ni, nm; Köln 83 II nl (a. 798) und
nrö (a. 805); St. Gallen 193 nm, nl, urm, uram (die kleinere
Schrift scheint ausschliesslich Formen des Typus nl zu haben) ;
München (Freising) 6300 opus nm, nls oculis, nm est neben
nrl, nrä, nrae; München (Regensburg) 14422 nm neben nr,
nrl, nrös, urls u. s. w. ; München (Regensburg) 14421 nls, nm,
um, uös neben urm, uräs; München (Tegernsee) 19408 nls und
nös neben den Formen des Typus nrl; München Univ. 3 nm,
nl neben nrl u. s. w.; Würzburg Mp. th. f. 78 nm; Zürich
(Rheinau) Cant. XCIXa nm, um, uls, nam, nl neben nf\ in
(noster), ur, urä, uräs, uräm, nrä u. s. w. Auch Bern 376
mit ebenso mannigfaltigen Mischformen (z. B. in der Folge der
Seiten nis, näs, näm, urm, nl, nös, uäm, nä, nis, nre, nö, ui, nl,
uä, uös, ans nr, nrm) gehört eher hierher als nach Frankreich.
Perrona Scottorum. 513
12. Die spanische Kürzung nsf nsi nsö nsm und die
Suspension ns.
Wer von der Feststellung des Gebrauches der continen-
talen und insularen Schreiber, der im Allgemeinen nur in der
Fortent wickelung vom Typus ni zum Typus nri besteht, zur
Feststellung des spanischen Brauches übergeht, wird von der
gänzlichen Abweichung, die er hier entdeckt, betroffen sein.
Die normale spanische Form ist nicht ni oder nri, sondern nsi.
Wir finden sie schon auf den Inschriften: vom Jahre 594 an
liest man dort dni nsi für den König und den Bischof ebenso
wie für Christus; vgl. Hübners erste Sammlung der christ-
lichen span. Inschriften n. 115, 116, 111, 401. Die Formen
nsf nsi u. s. w. sind dann geradezu Erkennungszeichen des
spanischen Ursprungs geworden, und Handschriften wie Leiden
Voss. F. 111, Verona LXXXIX (84), Paris 2855 könnte man
schon auf Grund dieses Merkmals für die spanische Palaeographie
in Anspruch nehmen. Ich begnüge mich also hier, statt weitere
Beispiele anzuführen, mit einigen Anmerkungen. Die Nomi-
native nsr und usf (uester) sind alt, sie begegnen schon im
Legionensis des Breviars, über dessen Eigenheiten ich gleich
sprechen werde , im Vossianus 111, in Madrid Acad. de la
Hist. 65.
Der Typus nsr nsi muss von der syllabaren Suspension ns
seinen Ausgang genommen haben. Diese Form braucht nicht
nur vorausgesetzt zu werden, sie ist erhalten in Verona II (2)
in der Unciale des Vorsatzblattes: dm ns; ferner in Rom
lieg. 317, dem sog. merowingischen Sakramental' von Autun
in Unciale mit merkwürdigen eingesprengten Theilchen einer
älteren Minuskel, die ich den 1-Typus nenne und in Burgund
zu Hause denke. Hier steht n (nostrum) neben ni und mw,
noszr kommt für nostro vor, nos für noster und nostro, nö für
noster und desgleichen öfters eben dieses ns. Auch, wie es zu
erwarten ist, in einer sicher spanischen Handschrift, Escorial
a. II 3 s. X, begegnet neben nsf nsi ein dns ns ilis xps.
1900. Sitzungsb. d. phil. u. hist. Cl. 34
514 /.. Traube
13. Die Kürzung nsr ausserhalb Spaniens.
Aus ris konnte sich, als die Suspension in die Contraction
überging, nsr leicht an verschiedenen Stätten zu gleicher Zeit
entwickeln. Thatsächlich findet es sich ausser in Spanien und
in einigen Handschriften, die aus spanischen abgeschrieben
sind und spanische Eigentümlichkeiten, man könnte sagen,
unabsichtlich nachahmen (ich meine Paris 11529, Glossarium
Ansileubi, wo nsi begegnet, und den Luxemburger Isidor aus
St. Hubert, wo nsis steht), nur noch in einer Gruppe von Hand-
schriften, die vielleicht raetischen Ursprungs sind und ihr r
eigentümlich mit her aufgeklapptem Arm bilden, statt es am
folgenden Buchstaben Anschluss suchen zu lassen: Einsiedeln 199
(nsm), St. Gallen 108 (nsr), Novara LXXXIV (nsr). Vereinzelt
steht ds nsr in der Handschrift aus Farfa Barb. XIV (52).
Erwähnen will ich, dass Riese im Apparat zur Historia Apol-
lonii1) aus Laurent. 66, 40 usm für vestrum anführt, was viel-
leicht für urm nur verlesen ist. In dem Uncial-Codex des
Iulianus Pomerius (Wolfenbüttel Weiss. 76) steht nsr (nostra);
daneben nstrm (nostrum), nostrs (nostris); ferner nori, norm
(nostram), not (nostro), norä; aber besonders da, wo, wie
F. Köhler erkannte, ein anderer Schreiber thätig ist, stossen
wir auf die Formen des Typus nri, nämlich nräs, nrä, nräm,
nrm, nris, nrae, nri, nrum. Gewiss stammt dieser merkwürdige
Codex aus dem südlichen Frankreich und mag an der spanischen
Grenze entstanden sein. Auch Leiden Voss. 111 kennt neben
nsr nsi, wenn auch seltener, Formen wie nore und nsrö
und nsrm; in den Theilen aber, die neben dem ausgesucht
spanischen <p (per) auch das geläufige p zeigen, bietet er ausser
nsr nsi auch nre, urä.
14. Die Kürzung nri nrö nrm in Spanien.
Diese Formen des Typus nri, die, wie wir gesehen haben,
ausserhalb Spaniens im achten Jahrhundert auftreten und ni
u. s. w. verdrängen, sind nun überhaupt für Spanien, wie es
l) Pag. 5 der zweiten Ausgabe.
Perrona Scottorum. 515
scheint, schon aus früherer Zeit belegt. Im achten Jahr-
hundert begegnet z. B. nrm im Escorial R. II 18, nrt in Madrid
(Tolet.) 2, 1, nrö in Madrid (Tolet.) 15, 8. Hier stehen wohl
überall auch Formen von nsr. Aber in höhere Zeiten hinauf
kommen wir durch die Feststellung des Gebrauches im Breviarium
Alarici von Leon, das nach Zeumer zwischen 546 und 660 ge-
schrieben ist. Dieser Palimpsest hat in buntem Gewirr oft
auf derselben Seite Formen wie nri, nris, nre, nrös neben nsr
nsi u. s. w. ; einmal fand ich hier auch nströ (S. 339 der Ausgabe).
Der Salmasianus der Anthologia latina (Paris 10318), den ich
schon früher als ältere spanische Handschrift angesprochen
habe,1) hat wrä, nrt, nräs, nre; daneben, wie es scheint, kein nsr nsi.
Eine spanische Inschrift aus dem siebenten Jahrhundert bei
Hübner Inscr. Hisp. christ. 175 (vgl. Supplem. pag. 74) hat nrör
(die beiden letzten Buchstaben sind in der bekannten Weise
verbunden). Also in Spanien herrscht, und zwar bis ins elfte
und zwölfte Jahrhundert, nsr nsr, daneben begegnet, verglichen
mit den andern Ländern, sehr früh der Typus nrl.
15. Die spanischen Nebenformen nstrl und nsri.
Ehe wir weiter gehen, ergänzen wir noch hier die Be-
obachtungen über den spanischen Gebrauch. Nächst nsi und
nrt fanden wir bereits: nstrm in der Handschrift des Pomerius
zu Wolfenbüttel und nströ im Legionensis, dazu kommt nstri in
einer alten spanischen Handschrift s. VII/VIII ehemals des Lord
Ashburnham, über deren Verbleib ich nichts weiss.2) Gebildet
ist nstri u. s. w. so, wie andere speciell spanische Abkürzungen.
z. B. cpscps apsds epsxla, wo die sämmtlichen Consonanten
und die anlautenden Vokale Träger der Kürzung sind. Dies
ist aber wohl nur scheinbar der Fall, und es liegen syllabare
Suspensionen zu Grunde, in denen die Doppelconsonanten aus-
geschrieben waren, also: a-p(o)-st(o)-l(us). Vergleichbar ist
!) Philologus LIV (1895) 124.
2) Vgl. Zangemeister in den Sitzungsberichten der phil.-hist. Classe
der Wiener Akademie LXXXIV (1876) 573.
34*
516 L Traube
(lami die afrikanische [nschrift dmn nst (dominis nostris) vom
Jahre 578/82, C. I. L. 8, 4354. Aus der Suspension apsil wurde
die Contraction äpsils, aus nsi wurde nsrr'l u. s. w.
Im Wolfen bütteler lulianus Pomerius und im Ausonius X
sianus landen wir non: diese Bildung setzt die Suspension nö
voraus; vgl. darüber unten S. 525.
nsri im Vossianus kann ebensowohl eine spanische nicht
ganz rein entwickelte Schreibung statt nstri sein, als eine
Mischung von nsi und nrt; dies letztere ist nicht unwahr-
scheinlich: die Handschrift kennt ja beide Bildungen.
16. Erklärung des Typus nrt.
Wir können jetzt das Aufkommen des Typus nri besser
begreifen. Wir hatten ihn, wie man sich erinnern wird, in
der italienischen, insularen und französischen Palaeographie im
Wechsel mit dem früher verbreiteten Typus ni seit dem achten
Jahrhundert getroffen. Diesen Befund konnte man dahin deuten,
dass etwa ein römischer oder irischer Schreiber damals sich
genöthigt gesehen habe, die alte Form durch eine bessere Er-
findung zu ersetzen: in Folge entweder des allgemeinen Ein-
flusses, den Rom übte, oder der bereitwilligen Anerkennung
der insularen Kunst sei die Verbesserung bald überall ange-
nommen worden. Aber eine derartige Annahme kann vor den
Ermittelungen nicht bestehen, die wir soeben an den spanischen
Handschriften gemacht haben. Darnach muss der Typus nri
nothwendig ein bereits vor der spanischen Sonderentwickelung
vorhandener, d. h. allgemein römischer, gewesen sein; während
die verhältnissmässige Neuheit und örtliche Begrenztheit des
Typus ni, da ihn Spanien nicht kennt, noch einmal nachdrücklich
sich erweist, nrt kann durch die Bildung ni nicht veranlasst,
sondern muss im Gregentheil von ihr beschränkt worden sein.
Es muss wieder hervorgezogen worden sein, als ni aus irgend
einem Grunde die Gunst verloren hatte.
Wenn für diese drei Behauptungen die Beschaffenheit der
spanischen Handschriften eine Art negativen Beweises ergab,
Perrona Scottorum. 517
so kann ein positiver geführt werden durch die Ergänzung
des italienischen Materials für den Typus nri, durch eine ge-
nauere Charakteristik der Fundschichten des Typus ni, durch
eine genauere analytische und historische Betrachtung der ein-
zelnen Formen desselben Typus.
17. Der Typus nri in Italien. Die Kürzung ntri mrö nzrm.
Ich habe bisher eine Inschrift aus Ostia vom Jahre 425/450
zurückgehalten (C. I. L. 14, 31). Sie hat: salvis d.d.n. nris
(n und r sind ligirt) Theodosio et Placido. Hier ist also die
gewöhnliche Suspension d. d. n. n. durch Anhängung der End-
buchstaben r'is zur Contraction erhoben. Wir haben damit ein
vollgültiges Zeugniss für das Alter des Typus nri und können
auf die spätere und verdächtige Inschrift C. I. L. 9, 2826 ver-
zichten. Auch theoretisch lässt sich gegen die Annahme nichts
einwenden, dass nri alte und römische Bildung ist. Erwarten
würde man zwar eher nstri, d. h. die Suspension n durch An-
hängung der Flexionssilbe stri oder tri erweitert. Und so findet
sich in einer gallischen Inschrift vom Jahre 405 p. c. dorn ntri
Honorh (Jullian, Inscriptions Rom. de Bordeaux n. 946) und dann
viel später wieder ganz vereinzelt neben urä, nrm, nre auch
nrri, mrm, nträm in der Handschrift München (Regensburg) 13038
s. IX, wo ntri ganz gebildet ist wie in einigen alten juristischen
Handschriften hde hdem hdibus für herede u. s. w. Aber die
Reducirung der Silbe (s)tri auf die Endbuchstaben ri lag doch
nahe, und die gewöhnlichen Contractionen, in denen vor der
Endung nur ein Consonant stand, mussten dazu einladen.
Dass ni vor nri bevorzugt und bald übermächtig wurde,
beruht darauf, dass seine Entstehung und Verbreitung ganz
in den kirchlichen Handschriften beschlossen war. Auch Bil-
dungen wie nri gehen wohl auf die Anregung zurück, die
durch die Abkürzung der Nomina Sacra gekommen war. Aber
ni, eine Analogiebildung, wie ich oben sagte, zu dem christ-
lichen dni, war von christlichen Kalligraphen geradezu für die
Schrift der biblischen Bücher erfunden worden. Man kann
•MS L. Tronin
sicli ;ilso sehr wohl vorstellen, dass, von der ursprünglichen
Suspension ii fortgebildet, eine Zeit lang die Formen nr\ und
ni, zu denen noch n kommt,1) bei getrenntem Gebrauch und
Bedürfniss neben einander bestanden. So versteht man. dass
einerseits ni überwiegen musste — denn an die Kalligraphie
der biblischen Bücher lehnte sich die der übrigen christlichen
Schriften, und bald gab es wenig andere Litter atur mehr als
die christliche — , dass andererseits nrl doch nicht ganz in
Vergessenheit gerathen konnte. Nun aber stellte sich später
die vollständige Unbrauchbarkeit der Bildung ni u. s. w. heraus,
und da griff man dann auf das vernachlässigte nri zurück.
18. Missverständnisse im Gefolge des Typus ni.
Die Unbrauchbarkeit des Typus ni wurde hervorgerufen
durch das allmähliche Anwachsen der Abkürzungen überhaupt
und die weite Ausdehnung und Anerkennung, die der Strich
über dem Vokal in der Bedeutung eines m und n erhalten
hatte. Ursprünglich Hessen die kirchlichen Handschriften nur
die Abkürzung der Nomina Sacra zu, und der Gebrauch des
Striches war allgemein nur am Zeilenschluss erlaubt gewesen.
Mit dem allmählichen Aufhören beider Beschränkungen ent-
stand die Gelegenheit zu einer Fülle von Missverständnissen.
Folgende Formen wurden zweideutig und gefährlich:
nö stand für nostro und konnte gefasst werden als non
» nos'1)
„ nam
„ uero
n » » n UlS )
., „ „ „ UOS. )
!) Vgl. oben S. 504.
2) In der insularen Schrift, wo einsilbige Worte Accent erhalten;
in derselben Schrift konnte auch die Interjektion uä (Matth. 27, 40), wie
sie z. B. in St. Gallen 48 aussieht, missdeutet werden.
nös
»
n
nostros
n
nä
V
7)
nostra
»
ui
»
n
uestri
»
aö
n
n
uestro
V
uts
»
71
uestris
»
uös
»
n
uestros
»
Perrona Scottorum. 519
Dass das keine Ausklügelungen sind, sondern thatsächlich
höchst lebendige Fehlerquellen, mag eine kurze Zusammen-
stellung zeigen.
Augustin. ep. LXXV (ed. Goldbacher II 287, 6):
in explanatione nostra
in explanatione nam Köln 35 s. IX.
Eugipp. exe. CLXXXIIII (ed. Knöll 623, 15):
inimica nostra
inimica nam Vercelli XXX (94) s. X.1)
Cassiodor. orth. praef. (ed. Keil VII 143, 5) :
in voce nostra possumus reddere
in voce nam possumus reddere Brüssel 9581 s. XI.
Cellanus v. 19 (s. oben S. 487 und 496):
vulneribus sanans uulnera nostra suis
vulneribus sanans uulnera nam suis Florenz Laur.
LXVI 40 s. IX.
Bonifat. ep. 73 (ed. Dümmler, Mon. Gferm. Epp. III343, 18):
mater nostra aecclesia
mater nam aecclesia München (Mainz) 8112 s. IX
und Wien 751 s. IX ex.
Dies waren Beispiele für die Gefahren, die nä (nostra)
brachte; es folgen die Missverständnisse von uö. Bekannt ist
ja, dass für uero neben der gebräuchlichen Abkürzung w, be-
sonders in einzelnen Schreibprovinzen, lange uö bestand.
Lactant. inst. Y 17 (ed. Brandt I 453, 8):
exemplis ex uero petitis
exemplis ex uro petitis Paris 1664 s. XII.
Dosithei ars (ed. Keil VII 411, 26):
ratio exigit certe, uoealitas uero certo
ratio exigit certe, uoealitas uro certo St. Gallen 902 s. X.
]) Und so stand wohl auch von erster Hand in Paris 11642 s. IX.
520 /.. Trauh
Welche Verwirrungen im allgemeinen die Compendien der
Titulaturen und Aemter (z. W. ü. c, ü. $., ppö) in den mittel-
alterlichen Bandschriften geschaffen haben, ist bekannt. Hier
zu erwähnen ist, dass u. m. oder ü m. die geläufige Abkürzung
von vir magnificus, mit um (vcstrum) zusammenfiel.
Gregor. I ep. III 1 (ed. Ewald 158, 13):
Scolasticus vir magnificus Campaniae index
Scolasücus arm Campaniae iudex Montecassino 7 1
s. XL
Ich schliesse mit einem Beispiel für die Fehler, die ui im
Gefolge hatte.
Symmach. relat. XXXI (ed. Seeck 305, 1):
uim rescripti . . . elusit München (Teg.) 18787 s. XI
und Gelenius
uestri rescripti . . . elusit Metz 500 s. XI.
Also, um Zweideutigkeiten und Unzuträglichkeiten, wie
die eben besprochenen, zu vermeiden, griff man auf den Typus
nri zurück. Man schuf ihn nicht, sondern fand ihn vor. Wir
müssen, glaube ich, diese Lehre beherzigen: eine Reihe von
palaeographischen Eigentümlichkeiten, deren unmittelbare Fort-
pflanzung aus der römischen Schrift wir nicht genau gewahren
können, behält doch unter der gleichsam winterlichen Hülle
der ersten mittelalterlichen Jahrhunderte ihre Triebkraft bei
und wartet nur auf den Augenblick, um von neuem zu sprossen.
19. Die Bildung des Nominativs nr und ner.
Es war bisher vermieden worden, von dem Nominativ nr
(und ur) zu sprechen. So geläufig er uns ist, so wenig ein-
fach ist sein Entstehen. Uns, die wir ihn tausendfach in den
Handschriften des Typus nri lesen, scheint er zu- dieser Bildung
zu gehören. Allein dann wäre er eine vollständige Unregel-
mässigkeit; man vergleiche doch dns dni und scs sei mit nr nri.
Zu nr würde nt gehören müssen, und von nri käme man nur
Perrona Scottorum. 521
zum Nominativ ner. In der Tliat hat der Corrector des Vati-
canus 4938 diese Form in seine Handschrift eingeführt: für nö,
was er antraf, hat er im Nominativ nör und ner verbessert. *)
Von erster Hand steht im Regin. 1997 s. IX aus Chieti, wo
meist nach dem Typus nri, selten nach dem Typus nt deklinirt
wird, fol. 136 redemptor ner. nr dagegen ist eine Bildung, zu
der man auf anderm, doppeltem Wege kommen konnte und in
der That auch, meine ich, gekommen ist: es ist die Contrac-
tion zur Suspension n und zugleich eine Rückbildung von ni.
Deswegen kommt nr auch viel früher vor (d. h. in dem ge-
wöhnlichen Gebrauch der Handschriften) als nri. Veranlassung
zur Bildung der neuen Nominativ-Form war die fortschreitende
Bewegung der Contraction und die wachsende Furcht vor der
Verwechslung mit n (non).
Ich fand bisher als früheste Beispiele für nr (noster)
folgende des siebenten Jahrhunderts: aus Italien Vaticanus
(Bobbio) 5758, Verona X (8), aus Frankreich Berlin Phill.
(Lyon) 1745, aus Irland Ambros. C. 5 inf. In den merowin-
gischen Urkunden scheint nr zu fehlen; ich traf es erst a. 760
unter Pippin,2) und dann ist nosz noch lange Zeit viel ge-
bräuchlicher.
20. nr indeclinabile.
Eine merkwürdige Erscheinung ist das starre, indeclinable
nr, d. h. ein nr, das nicht nur für den Nominativ, sondern auch
für die Casus Obliqui gesetzt wird. Man kann es nur so erklären,
dass der Nominativ nr zu gleicher Zeit als eine syllabarische
Suspension der Casus Obliqui betrachtet wurde, als könne man
trennen nost-rum. Wie dem sei, meine Beispiele kommen gewiss
nicht alle auf Rechnung des Zufalls: dnm nr ihm xpm Bern 645
(gallische Halb-Unciale s. VII/VIII); abicis nr (für apices nostros)
vobis direximus in den Cartae Senouicae aus der zweiten Hälfte
des achten Jahrhunderts Paris 4627 s. IX; dnm nr Rom (Farfa)
') Vgl. oben S. 500.
2) Vgl. oben S. 511.
522 L. Traube
Barb. XIV (52) s. IX; sei nr eccl(esiae) Luoca 490 c. a. 800.
Hierher könnte man auch eine römische Inschrift ziehen, die
Duchesne nach Bianchini mittheilt: auxiliante dno dö nr (es
stand NP da) xpö . . HUarus archidiac fecit. Duchesne1) nimmt
freilich an, mit Hilarus sei der spätere Papst (a. 461 — 468)
gemeint. Vielleicht handelt es sich aber um eine Restauration der
betreffenden Kirche unter Hadrian (a. 772 — 795), was Duchesne
nicht auszuschliessen scheint.
21. Die Nominative nx und nrx.
Die Anerkennung des Nominativs nr vollzog sich keines-
wegs ganz glatt. Er hat viele Mitbewerber besessen, und
allerhand sonst gar nicht allgemeiner gewordene, aber der
Bildung nach mögliche Abkürzungen wurden vorgesucht und
machten ihm den Rang streitig.
Ueber ris haben wir vorher gesprochen.2) Wird aber die
Silbe nicht nach nö (also no-ster), sondern nach nos (also nos-ter)
geschlossen, so kommt nx als eine zweite syllabarische Suspension
zum Vorschein. Die Form nx wurde in der That lange Zeit
als Nominativ gebraucht. Wie alt sie ist und dass sie ur-
sprünglich als echte Suspension für alle Casus stand, lehrt eine
gallische Inschrift aus Saint-Pe d'Ardet,3) wo Pauliniani ni
neben Pauliniani nt begegnet, beides an Stelle des in diesem
Gebrauch inschriftlich herkömmlichen n. Das lehren ferner
die contractiven Weiterbildungen von nx. In München (Frei-
sing) 6224 s. VII steht nt% für nostri und in Trier 1245 s. VIII/IX
ntis für nostris. In den Canones des Rachio, Bischofs von
Strassburg, a. 788, war dni nix ihü xpi vielleicht ein Versehen
für nxu
Ehe über den Nominativ nx weiter geredet wird, ist es
gut, den Hinweis auf eine nahe stehende Bildung, den Nomi-
nativ nrx, vorauszuschicken, deren Ursprung, an sich ziemlich
1) Liber Pontificalis I 522.
2) Vgl. oben S. 513.
3) Cagnat, L'Annee %>igraphique 1888 S. 50.
Perrona Scottorum. 523
dunkel, doch offenbar mit ni zusammenhängen muss. Ein
Vergleich der Beispiele für beide Formen lehrt nun, dass nx
viel älter ist als nrx. Das beweisen die Handschriften durch
ihr verhältnissmässiges Alter; das beweist vor allem der Um-
stand, dass nx vielfach noch in Gesellschaft von rix auftritt,
nrx nur neben den späteren ?m-Formen. Man kann darnach
über den Ursprung von nrx folgendes vermuthen. Als der
Typus nrl den älteren ni verdrängte, konnte man diesen Vor-
gang einfach so auffassen, als würde nur überall der Deut-
lichkeit wegen ein r vor der Endung der alten Kürzung ein-
geschoben. Nun fand man in vielen Handschriften des Typus
ni als Nominativ die nicht organisch, aber durch den Gebrauch
mit diesem Typus verbundenen Form nx. Ganz mechanisch
schob man auch in diese Bildungen ein r ein. Man glaubte
also an die Richtigkeit der Gleichung nrx : nx = nrl : nu Die
Unform nrx für noster kann nicht besser erklärt werden. Der
Hinweis auf die Ligatur rt, die vielleicht mit der Ligatur st
vertauscht sei,1) wird angesichts der grossen Zahl der vor-
handenen Beispiele hinfällig, und ebenso dürfen andere Ab-
kürzungen wie prbsx (presbyter) und dmn (dominum) mit nrx
nicht etwa auf gleiche Stufe gestellt und alle mit dem allge-
meinen Satz erklärt werden, es läge hier eine Umordnung der
Consonanten nach ihrer Folge im Alphabet vor.
Zürich (Rheinau) Cant. CXL s. VIII ist eine Handschrift,
in der neben nx sich noch keinerlei Formen des Typus nrl,
sondern nur solche des Typus ni zeigen; nx steht hier im
Wechsel mit nosx. Sonst kommt nx gewöhnlich mit Misch-
formen vor, unter denen der Typus ni überwiegt, selten aus-
schliesslich mit Formen des Typus nrx. Beispiele finden sich
in folgenden Hss. des achten bis neunten Jahrhunderts: Berlin
(Reims) Phill. 84, Paris (Rebais) 12048, Lyon 526, Bern 89,
Bern 233, Rom Reg. 612, Paris 2718, Rom Reg. 226, Zürich
(Rheinau) Cant. XCIXa, München 23591, München (Salzburg)
15813, Kassel philol. fol. 2. Aus späterer Zeit stammen Leiden
l) Traube, Poetae Carolini III 754.
52 I /. Traube
Voss. P. 86 und ßeinsianus 118, die an einer von ihnen nicht
mehr verstandenen Stelle in Cicero de legib. I 1, 4 (ed. Vahlen
p. 6, 2) m aus <Iit Vorlage wiedergeben. Auf die Uelx-r-
lieferung mag besonders uz (vester) verhängnissvoll eingewirkt
haben, weil dafür ut gelesen werden konnte, vgl. Zeumer zu
den Formulae Merowingici et Karolini aevi, pag. 257, 2. Auf
unverstandenem nx beruht vielleicht das folgende Versehen.
Victor Vit. I 38 (ed. Petschenig 17, 9):
Iesus Christus noster dominus
Iesus Christus inter dominus Bern (Fleury) 48 s. X.
Wie nx in Frankreich und Deutschland, so wurde nrx in
Frankreich und Italien sehr gebräuchlich. Eine kurze Ueber-
legung lehrt, dass desshalb sein Ursprung in Frankreich zu
suchen ist. Wir finden es von s. IX — XI in St. Bertin, Reims,
Troyes, Langres, Fleury und Tours, und zwar kenne ich folgende
Handschriften, die es gelegentlich gebrauchen: Cambridge C. C.C.
223, Brüssel 9845, Utrecht 32, Paris 12949, Troyes 1165 und 550,
Warschau 480 (Formulae ed. Zeumer p. 131), Rom Reg. 140,
Paris n. a. 454, Bern 3, Paris 12958, Brüssel 10470. Bemerkens-
werth ist, dass in Chartres noch im Jahre 1028 pdx nrx für
pater noster geschrieben wurde.1) In Italien ist das älteste
Beispiel Rom (Farfa) Barb. XIV (52); ich habe es oben S. 509
bei der Altersbestimmung dieser wichtigen und schwierigen
Handschrift mitsprechen lassen. Dann kenne ich Padua 1117,
Novara XXX und LXXXII. Aus Deutschland kenne ich nur
Florenz Laur. LXV 35.
22. Die Kürzungen nö, noi, nor, nori, noxru
Wurde als Abkürzung die erste Silbe gesetzt, so ergab
sich no(ster) oder nos(ter); wurde der erste Buchstabe der
zweiten Silbe einbezogen, so erhielt man wieder nos(tcr) oder
nost(er). Wir holen hier nach und wiederholen dabei zum
l) Vgl. Merlet et Clerval, Un Manuscrit Chartram du XIe Siecle,
Chartres 1893, pl. 2.
Perrona Scottorum. 525
Theil, was von den so gebildeten Formen thatsächlich vor-
kommt. Denn alle haben sie gelegentlich zur deutlicheren
Bezeichnung des Nominativs herhalten müssen; wir verbinden
aber damit die kurze Darstellung ihres sonstigen Gebrauches
und der auf sie gebauten Weiterbildungen. Die Kürzung nö
selbst steht für alle Casus in Vatic. 4938 l); desgleichen in
Ottob. 319, also in zwei ziemlich alten italienischen Hand-
schriften; im etwas jüngeren französischen Reginensis 317, dem
Sakramental' von Autun,2) für noster. Weitere Ableitungen
lassen auf eine grössere Verbreitung schliessen, als die Beispiele
selbst bezeugen. Denn zu nö gehören die beweglich gemachten
Casus no 1, nom; ferner der Nominativ nor und der Typus nori;
aber auch notri lehnt sich an: es ist von nö so gebildet, wie
iitrl von n.3)
not fand sich nur in merowingischen Urkunden4); nom
steht im Psalterium der Salaberga5) und in St. Gallen 732 a. 811,
wo sonst nri herrscht.
nor begegnete uns im Vatic. 4938 6) als Verbesserung von nö
und in Verona X (8)7); nachzutragen ist es aus München (Regens-
burg) 14540 s. VIII.
nori hatten wir für Spanien in Anspruch genommen.8)
Dazu stimmt, dass in Zürich (Rheinau) Cant. CIV s. VIII/IX
nora gebraucht wird, denn diese Handschrift bietet auch sonst
spanische Formen.9) Vielleicht war Paris 13373 s. IX, wo
norö vorkommt, ähnlichen Einflüssen ausgesetzt gewesen.
notri steht auf einer gallischen Inschrift vom Jahre 608 10)
in der Verbindung domini notri Teodorici, C. I. L. 12, 2654.
!) Vgl. oben S. 509.
a) Vgl. oben S. 513.
3) Vgl. oben S. 517.
4) Vgl. oben S. 511.
5) Vgl. oben S. 510.
6) Vgl. oben S. 509.
7) Vgl. oben S. 509.
8) Vgl. oben S. 514.
9) Vgl. Neues Archiv XXVI 237.
10) Vgl. Krusch zum Fredegar p. 134 n. 7.
526 L. Traube
23. Die Kürzungen hos und nosi.
Für ;?05 gibt es ziemlich alte italienische und französische
Belege: Paris 13367 s. VI und Vatic. 1:938, liier öfters erst von
zweiter Hand aus nö verbessert1); für Frankreich hat man die
Inschrift a. 541 aus Narbonne C. I. L. 12, 5341: regn dorn nos
Teuderici; den Papyrus des Augustin Paris 11641 s. VI car(itas)
ues(tra); eine Urkunde von 680 (Tardif pl. XVIII) nos regni;
im Sakramental* von Autuna) steht nos für noster und nostro.
Findet ein Leser, der an spätere Handschriften gewöhnt
ist, irgendwo die Formen nosi oder uesr für noster und ucsf<>
gebraucht, so wird er gewiss nicht hängen bleiben. Er wird
sie sich mit der gewöhnlichen Schreibung t für ter erklären.
Und so mag auch mancher spätere Schreiber gedacht haben,
wenn er sie für den Nominativ anwandte. Aber zweifelsohne
waren es ursprünglich Suspensionen, wie die alten Fälle be-
weisen, in denen durch nosx ein Casus Obliquus bezeichnet wird.
In der wichtigen Subscription des Würzburger Priscillian steht :
lege felix (amantia) cum tuis in . xpö . ihü . dnö . nosi. In den
Unterschriften der Concilien-Beschlüsse wird die Formel con-
stitutionem nostram subscripsi seit dem sechsten Jahrhundert
in Frankreich häufig mit Kürzungen wie constitu nosx si wieder-
gegeben, z. B. in Paris (Corbie) 12097 s. VI, Berlin (Lyon)
Phill. 1745 s. VII. Dieselben Handschriften kennen den Ge-
brauch auch in anderen Fällen; von alten französischen ferner
Paris 12205 (für nostris neben nis), Paris 10756 (für nostro).
Von dieser Seite aus wäre also gegen die Inschrift vom
Jahre 642 mit der Kürzung domni nosi Chlodovei (Jullian,
Inscriptions de Bordeaux n. 862) nichts einzuwenden. Theodosius,
der Schreiber von Verona LX (58), gebraucht nosi, ich weiss
nicht, für welchen Casus.3) Im Allgemeinen aber darf man
es wohl als französische Bildung ansehen. Ueber seine Ver-
wendung in den karolingischen Urkunden, wo es bereits nur
*) Vgl. oben S. 509 und S. 521.
2) Vgl. oben S. 513.
3) Vgl. oben S. 509.
Perrona Scottorum. 527
den Nominativ darstellt, habe ich oben gesprochen.1) Auch
Handschriften etwa der gleichen Zeit haben es in diesem
Sinne nicht ganz selten, z. B. Harley (aus Corbie?) 208,
München (Benediktbeuern) 4547 ; Zürich (Rheinau) Cant. CXL hat
nosr. neben wf., Zürich (Rheinau) Cant. XCII nosr neben nr. Selbst
der Ire, der Basel A VII 3 im neunten Jahrhundert schrieb,
liess nosi zu.
24. Die karolingische Deklination nr nri.
Die Geschichte von noster ist abgeschlossen. Nach so vielen
hin und her gehenden Versuchen, nach so vielem Streit und
Ausgleich ergab sich der karolingischen Zeit folgendes als die
endgültige Deklination :
nr
nra
nri
nrorum
nrae
nrarum
nro
nris
nrm
mos
nram
nras
Doch blieben immer noch einige zweifelhafte Fälle, und
sorgfältige oder archaisirende Schreiber waren nicht mit allen
Einzelheiten zufrieden.
Als Nebenformen von nr müssen die vorher besprochenen
Bildungen ni, nri, nosr gelten.
Im Accusativ sing. masc. kommt gelegentlich nrum vor,
z. B. in München (Salzburg) 15818, München (Tegernsee) 27152,
St. Gallen 914.
Für den Genetiv plur. steht nrom in St. Gallen 914.
Der Dativ plur. konnte, ohne unklar zu werden, noch ver-
kürzt werden: nrs begegnet in Utrecht 32 (dem Psalter aus
Reims).
Die klassische Form des Genetiv sing. fem. ist nrae; aber
nre, das einem gelegentlich unterläuft, zeigt e, nicht weil es
im Vulgären häufig für ae steht (es ist also auch nicht nostre
aufzulösen), sondern weil es, rein graphisch betrachtet, der
letzte Buchstabe ist.
') S. 510 fg.
L. Traube
Ich habe, der typographischen Bequemlichkeil zu liebe,
den Abkürzungsstrich gewöhnlich über den Schlussbuchstaben
(»der den Letzten Vokal setzen lassen. Dies entspricht nicht
der älteren Sitte, die ihn mehr nach der Seite zieht, wo die
Buchstaben fehlen, und ihn meist über dem r anbringt. Aber
auch hier schwankt der Gebrauch. In Paris L2949, einer Hand-
schrift aus der Schule des Heirich von Auxerre. sieht er mehr
nach meiner Art; oft störend, wie ich zugeben muss: z. B. wenn
aurä reverentia bedeuten soll a vestra reverenüa.
Doch die Setzung und Formung des Striches gehört in
ein anderes Kapitel der Lehre von den Abkürzungen. Hier sollte
nur das mannigfache Spiel der Buchstaben betrachtet werden.
Ich kann nicht schliessen, ohne meinen Gönnern und
Freunden den aufrichtigsten Dank zu sagen; besonders das
letzte Kapitel wäre ohne ihre Hülfe nicht zu schreiben gewesen.
Photographien und Collationen, mannigfachen Aufschluss und
Beistand erhielt ich von F. Boll, H. Bresslau, A. E. Burn,
E. Dümmler, F. Ehrle, A. Fäh, C. Fasola, P. Glogger, A. Gold-
schmidt, H. Graeven, B. Güterbock, A. Haseloff, 0. von Heine-
mann, D. Heibig, A. Holder, F. Jenkinson, G. Karo, G. D. Kellogg,
D. Kerler, G. Keyssner, F. Köhler, B. Krusch, G. von Laub-
mann, W. M. Lindsay, W. Meyer aus Speyer, J. Pirson, G. Pfeil-
schifter, H. Plenkers, K. Praechter, E. K. Rand, R. Reitzenstein,
A. Schnütgen, F. Seelig, A. Spagnolo, H. Stadler, G. Swarzenski,
F. Vollmer, S. G. de Vries, J. Zellerer. Vollends unermüdliche
Mitarbeiter waren mir meine Freunde C. U. Clark und Paul
von Winter feld. Im Uebrigen verweise ich auf S. 233 Anm. 1
der oben (S. 497) angeführten Palaeographischen Anzeigen und
füge nur hinzu, dass ausser den Originalen, mechanischen
Reproduktionen, buchstabentreuen Facsimiles, kritischen Appa-
raten und Monographien auch genauere Handschriftenverzeich-
nisse, wie Reifferscheids und Hartel-Loewes Bibliotheca Patrum,
ausgebeutet wurden.
Perrona Scottorum. 529
Anmerkungen.
1. Scriptlira Scottica.
(Zu S. 471.)
Es fehlt schon heute nicht ganz an Mitteln, die Schrift
eines Iren von der eines Angelsachsen zu unterscheiden; nur
sind es weniger graphische Merkmale, die dazu verhelfen, als
historische, kunsthistorische und orthographische. Eine Er-
starkung des rein graphischen Anschauens und Verstehens
wird nicht ausbleiben, und dann kann die sehr umfangreiche
und bunte Masse, die augenblicklich am vorteilhaftesten unter
dem Namen der insularen Schrift zusammengeht — einem
Namen, der durchaus nichts über den Ursprung dieser Schrift
aussagen soll, sondern hergenommen ist von ihrer hauptsäch-
lichsten Verbreitung — , sich wieder in feinere und kleinere
Gruppen auflösen. Aber durch solche Ausblicke sollte der
Gang der Auseinandersetzung oben nicht unterbrochen werden,
die sich ganz in den Grenzen eines kleinen Kapitels aus der
Geschichte unserer Disciplin zu halten sucht. Nur diesem
Zwecke dienen auch die beiden hier folgenden Anmerkungen.
Den mittelalterlichen Gebrauch des Kunstwortes
scriptum Scottica, seine Ausdehnung und Gleichmässigkeit,
zeigen die folgenden Stellen, die hauptsächlich aus den alten
Bibliothekskatalogen (Catalogi bibliothecarum antiqui collegit
G. Becker, Bonn 1885) gesammelt sind.
A. 831 der Katalog des Klosters Saint-Riquier (Becker
11, 175): collectarmm Scotaicum, ubi primus est: de caritate;
ultimus ita incipit: curre ne parcas.
Saec. IX der Katalog des Klosters Sankt Gallen (Becker
22, 1 — 30; vgl. R. Stettiner, Die illustrirten Prudentiushand-
1900. Sitzungsb. d. phil. u. bist. Cl. 35
530 L. Traube
Bchriffcen 8. 116) als Ueberschrift der ersten Abtheilung: libri
Scottice soipti; im weiteren Verlauf innerhalb einer anderen
Abtheilung (Becker 22, 378): sermones in vdlumim Scotüco veteri.
Saec. X/XI der Katalog des Klosters Saint-Pierre in
Rebais (Becker 132, 1; vgl. Th. Gottlieb, Ueber mittelalter-
liche Bibliotheken S. 260 n. 719): unus textus Scoticus. In
einem etwas späteren Kataloge desselben Klosters (Beck er 133, 1 I
duo texta Scotica.
Saec. XI der Katalog des Klosters Saint-Pere inOhartres
(Becker 59, 55; vgl. Catalogue general des Manuscrits, Departe-
ments, XI pag. XXIII n. 56): de parübus orationis tractatus
Scottisca littera.
Zwischen 1049 und 1083 der Katalog des Klosters Samt-
ig vre in Toul (Becker 68, 16 und 103): Hieronymi epistolae
Scoticum volumen I; über JEffrem Scotticum volumen I.
A. 1105 der Katalog des Klosters Saint-Remacle in
Stavelot (Th. Gottlieb, Ueber mittelalterliche Bibliotheken.
S. 290 n. 280): psalterium Scottum(l).
Saec. XII der Katalog des Klosters Sankt Maxi min in
Trier (Becker 76, 41. 95. 151; vgl. Keuffer, Jahresbericht
der Gesellschaft für nützliche Forschungen 1899 S. 51 ffg.):
Augustinus de Jcaritate Scottice, in quo Jtabetur passio VII
dormientium ; Isidorus aethimologiarum et unus Scottice scriptus;
expositio psalterii Scotice conscripta.
Saec. XII der Katalog des Klosters Saint-Vaast d'Arras
(Becker 125, 106): sentencie patrum Scotice.
A. 1152/1155 schreibt Eberhard über ältere, von ihm
benutzte Fulder Urkunden: nee poterat quaeque scedula levttcr
legi prae nimia vetustate et inexperientia Scoücae scripturae et
apicum vilitate (Dronke, Traditiones Fuldenses pag. V, vgl.
Württembergische Geschichtsquellen II 229; Heydenreich, Das
älteste Fuldaer Cartular S. 10).
An der zuletzt angeführten Stelle ist die in Fulda heimische
Art der insularen Schrift gemeint, wie W. Giesebrecht (All-
gemeine Zeitschrift f. Geschichte, her. von W. A. Schmidt VII 565)
erkannt hat, der sich aber über die Dauer ihrer Verwendung,
Perrona Scottorum. 531
über den Charakter der Schrift von Rom Palat. 830 (Chronik
des Marianus Scottus) und die Herkunft der Mainzer Hand-
schriften, die insularen Typus zeigen, gleichzeitig täuscht und
dadurch Verbreiter einiger oft wiederholter Irrthümer geworden
ist. Auch einige der von mir vorher angeführten Stellen,
z. B. die aus dem Trierer Kataloge, bezeichnen wahrscheinlich
auf dem Festlande gebrauchte insulare Typen und also nicht
wirklich irische Hände.
Seit dem Mittelalter bis zum Anfang des neunzehnten Jahr-
hunderts hat man dann, so viel ich sehe, von scriptum* Scottica
nicht mehr gesprochen. In St. Gallen kam endlich der gute
und ursprüngliche Name von neuem auf; er nahm seinen Ausgang
vom dortigen ältesten Katalog der Manuskripte. Durch die
folgenden Anführungen glaube ich das allmähliche Wieder-
aufleben richtig zu umschreiben.
Ildefons von Arx 1810 über die oben angeführte Ueber-
schrift des Sankt Galler Verzeichnisses libri Scottice scripti (Ge-
schichten des Kantons St. Gallen, I 190): csechsundzwanzig in
angelsächsischer oder schottischer Schrift geschriebene Bücher/
Derselbe 1830 (Berichtigungen und Zusätze I 19): cdie
Irländer, von denen oben ist gesagt worden, dass sie Bücher
mit sich brachten, schrieben auch solche in St. Gallen, wo
noch einige, nebst mehreren schottisch geschriebenen Bruch-
stücken gezeigt werden. Diese auch von der römischen ab-
stammende besondere Schriftart wird sonst die angelsächsische
genannt, in St. Gallen trug sie aber seit tausend Jahren den
Namen der schottischen/
Dronke 1844 über die oben angeführte Stelle Eberhards
(Traditiones Fuldenses pag. V): 'mit dieser Scotica scriptum ist
eben die angelsächsisch-lateinische Schrift gemeint; auch in
andern Klöstern bediente man sich aus demselben natürlichen
Grunde dieser Schrift, z. B. in St. Gallen; s. Arx, Geschichte
von St. Gallen I 190/
Weidmann 1846 über das älteste Sankt Galler Verzeich-
niss (Geschichte der Bibliothek von St. Gallen S. 364): cdie
schottische, von der römischen abstammende besondere Schreib-
35*
582 /,. Traube
art heisst sonst die angelsächsische; in St. Gallen aber nannte
man sie seit tausend Jahren die schottische. S. I. v. Arx.
Zusätze I 19/
Giesebrecht 1847 über Rom Palat. 830 (in dem oben
erwähnten kleinen Artikel, den er Scriptlira Scotica überschrieb):
c diese eigentümliche Schrift, jetzt gemeinhin die angelsächsische;
im Mittelalter Scriptum Scotica genannt, war zwar in mehreren
deutschen Klöstern in Gebrauch, besonders aber zu Fulda
gewöhnlich/
Das Erscheinen von Zeuss Grammatica Celtica (7. August
1853) ist oben S. 476 als Epoche machend auch für die irische
Palaeographie bezeichnet worden. Zwischen O'Conor und Zeuss
liegen noch die hauptsächlich kunsthistorischen Arbeiten von
Westwood (Palaeographia Sacra Pictoria, 1843 — 45), Waagen
(Die Miniaturmalerei in Irland, im Deutschen Kunstblatt 1850),
Keller (Bilder und Schriftzüge in den irischen Manuskripten
der schweizerischen Bibliotheken gesammelt, in den Mitthei-
lungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich 1851), die
aber der Palaeographie nicht weniger zu gute kamen als der
Miniaturenkunde.
2. Scriptlira tunsa,
(Zu S. 471.)
Ist scriptura Scottica der Name, den die Continentalen der
insularen Schrift gaben, so ist scriptura tunsa vielleicht eine
Bezeichnung, die die Iren selbst verwandten. Wir wissen von
ihr nur aus der für die Geschichte der Palaeographie sehr
wichtigen Stelle eines karolingischen Kommentars zur Ars
maior Donati.
Der Kommentar steht anonym in der Handschrift Ein-
siedeln 172 saec. X pag. 138—195 (= E) und wurde heraus-
gegeben von H.Hagen (Anecdota Helvetica 21 9 — 266); gleichfalls
anonym und noch weniger vollständig begegnet er in der von
mir benützten Handschrift München lat. 17210 (Schäftlarn 210)
saec. XIII in. fol. 15— 20v (= S).
Perrona Scottorum. 533
Die betreffende Stelle lautet: Graecorum (ceterorum S) vero
(om. S) litteras Phoenices reppererunt, unde in (om. S) initiis
librorum Phoeniceo colore, id est minio, scribuntur litterae.
Latinorum quoque litteras Garmentis nimpha Nicostrata mater
Euandri invenit. Garmentis autem dicta, eo quod futura car-
minibus canebat; nimpha dicitar quasi limpha, id est aqua, quia
sicut aqua sie (om. E) sapientia diffluebat; Nicostrata vero, id
est victoriosa — nicke enim Graece victoria Laune — vel gladiata,
eo quod ingenii acumine vigebat. Aliarum quoque litterae gentium
a diversis auetoribus repertae sunt, sicut Gothorum litteras Golfilus
episcopus repperit. Genera etiam litterarum diversa sunt. Quaedam
enim unciales dieuntur, quae et maximae sunt et (quia pro et S)
in initiis librorum scribuntur. Dictae autem unciales, eo quod
olim uncia auri a divitibus appenderentur. Sunt et aliae longariae,
quae et longae manus scriptum dieuntur, Graece vero sirmata.
Sunt et tunsae, quas Scotti in usu habent. Sunt etiam virgiliae,
a virgis dictae.
Neben dem wunderlichen Tand, der aus Isidors Origines
herübergenommen ist (Garmentis- Nicostrata I 4, 1 ; Phoeniceo
colore I 3, 6), überrascht hier zunächst die sachgemässe Be-
merkung über Wulfila. Allein, die Spanier Eugenius von Toledo
(carm. 121) und Isidor von Sevilla (hist. Gothor. bei Mommsen
Chronica minora II 270, 20, chron. ebd. 469 a. 350) hatten
die ihnen werthvolle Kunde von der Erfindung des Gotischen
Alphabets in der Historia tripertita (8, 13) gefunden und
durch ihre Schriften weiterverbreitet; vergl. Steinmeyer, Die
althochdeutschen Glossen IV 555, 20. Es bleibt der nur
zu kurze Abschnitt über litterarum genera, den wir analy-
siren wollen.
Litterae unciales. Ich halte dieses Kunstwort, das be-
kanntlich zuerst beim heiligen Hieronymus vorkommt, wo man
es oft fälschlich als Scherzwort verstanden hat, für eine Prägung
der ältesten christlichen Kalligraphie. Im Mittelalter war es
ganz gebräuchlich. Es bedeutete das, was wir jetzt nach
einigen Zufälligkeiten und Umwegen wieder richtig cUncial-
schrift' nennen. Der Kommentator umschreibt es mit litterae
584 /.. Traube
maximae, so wie es sonst mit litterae longae erklärt wird. Auf-
fällig ist der Zusatz m mitiis lihrorum scribuntur. Eis scheint,
als wolle er Uncialen nur als Titelschrift anerkennen. Sehr
passend, wenn er ein Ire war. Kin Anhänger und Kenner der
römischen Schrift könnte so nicht gesprochen haben.
Litten ic longariae, quae et longae mann* scriptwa
dkuntur. Die Bedeutung ist sicher: Kursive. Litterae longariae,
wohl zu unterscheiden von litterae longae (Uncialschrift, siehe
oben), werden offenbar die langausfahrenden, nicht abgesetzten
Buchstaben der Bedarfschrift genannt. Wenigstens für das
Synonyraum longae manus scriptum habe ich noch einen Beleg.
In der Handschrift Laon 444 fol. 309 v steht mit der Beischrift
alphabetum ein griechisches Alphabet in 'Unciale', es folgt unter
der Ueberschrift longa manu ein griechisches Alphabet in
c Minuskel'; vgl. Poetae aevi Carolini III 822. Es ist wichtig,
dass die Handschrift, vom Iren Martin us geschrieben, in nächster
Beziehung zu Iohannes Scottus steht.
Sirmata. Sind litterae longariae so richtig erklärt, dann
muss auch ovQjuaia in der Sprache der spätgriechischen Schreiber
die Kursive bedeutet haben. Ein nicht unebner Tropus. Roger
Bacon in dem palaeographischen Abschnitt des Opus maius
erklärt: sirma est tractus, vgl. Heiberg, Byzantinische Zeit-
schrift IX (1900) 480. Man würde die Kenntniss griechischer
Termini, wie sie hier bei dem Kommentator der karolingischen
Zeit hervortritt, am ehesten begreifen, wenn als Gewährsmann
irgendwie ein Ire angenommen werden kann.
Virgiliae. Das Wort wird für nichts Anderes zu nehmen
sein, als für das, was es sonst in der lateinischen Sprache
bedeutet: das Siebengestirn. Es wäre ein Tropus wie ougjuara.
Wenn man überlegt, welche Art Schrift wohl darunter zu
verstehen sei, so kommt man unwillkürlich auf die umtupften
Zierbuchstaben der Insularen, die einen Vergleich mit der
dichtesten Sternengruppe des nördlichen Himmels gar wohl
zulassen.
Litterae tunsae. Hier wird ausdrücklich beigefügt, dass
es sich um eine bei den Iren gebräuchliche Schrift handle: quas
Perrona Scottorum. 535
Scotti in usu habent. Es ist das zugleich eine angenehme Be-
stätigung für die vorstehenden aus der Sache heraus gegebenen
Deutungsversuche. Wir sehen jetzt, dass die Schriftnamen bei
dem Kommentator in fester Verbindung und Beziehung zu
einander stehen: es sind nicht willkürliche Beispiele, sondern
die bestimmten Glieder eines einheitlichen Systems und zwar
des irischen. Darnach können unter tunsae eigentlich nur die
Halbuncialen verstanden werden, oder vielmehr diejenigen Buch-
staben, die die Iren in Anlehnung an die römische Halbuncial-
schrift hauptsächlich in ihren Büchern zur Anwendung brachten.
Also, wie wir voraussetzten, sind Scotticae und tunsae litterae
Synonyme.
Als wahrscheinlichen Verfasser des Kommentars bezeichnet
Hagen den Remigius von Auxerre. Er geht dabei von Er-
wägungen aus, die in der Art und Ueberlieferung der ganzen
Schrift begründet sind. Die eben gegebene Erklärung der ein-
zelnen Stelle bestätigt Hagens Annahme vollauf. Remigius ist
kein origineller Kopf. In seinem Kommentar zum Martianus
Capella ist er abhängig von den Kommentaren zweier Iren,
des Johannes Scottus und des Duncant, vgl. Neues Archiv
d. Gesellschaft f. ältere d. Geschichtskunde XVIII 103. Von
Johannes nun hängt er auch, wie ich glaube, bei der Auf-
zählung der gener a litterarum ab. Im Kommentar zum zweiten
Buch des Martianus hatte der Ire Gelegenheit sich über die
Geschichte der Schrift zu verbreiten. Aus dem gleichen Zu-
sammenhang stammt die eine der beiden Anführungen aus dem
Peplos des Theophrastos, die sich in die mittelalterliche Litteratur
hinübergerettet haben, de invenüone litterarum; vgl. Poetae aevi
Carolini III 522 adn. 3. Auch von diesem Werke des grossen
Mannes gibt es noch keine abschliessende, ja nicht einmal eine
vollständige Ausgabe. Sonst hätte wahrscheinlich die vor-
stehende Anmerkung zugleich kürzer und reicher sein können.
Für tunsae in der Stelle des Remigius schreibt Hagen
tonsae. Wäre diese nahe liegende Vermuthung auch nicht
ausgesprochen worden, so könnten wir hier an dem Terminus
tonsae litterae, der in einigen Papstbullen des dreizehnten Jahr-
536 L. Traube
hundert* begegnet, doch nicht vorübergehen. Am ausführlichsten
sprach Marini über ihn (Papiri Diplomatici, pag. 217, ich ver-
danke den Nachweis der Güte von H. Bresslau): er stellte drei
Hüllen zusammen, in denen er begegnet. Die Mauriner an
einer sehr bekannten Stelle ihres Werkes (Nouveau Traite II sc»)
hatten nur die zweite erwähnt. Wahrscheinlich gibt es viel mehr.
Die von Marini erwähnten sind die Bullen (A) Innocenz III.
vom 13. Juni 1213 (Potthast Reg. 4756), (B) Gregors LX. vom
8. November 1228 (Potthast Reg. 8277), (C) Gregors IX. vom
14. April 1234 (Auvray, Registres de Gregoire IX tom. I
pag. 1034 n. 1896). Bei ziemlich gleichem Formular bezeichnen
sie mit tonsae litterae die in der päpstlichen Kanzlei bei Be-
stätigung und Erneuerung früherer Bullen an denjenigen Stellen
der Transsumpte angewandte Schrift, an denen in den zur
Bestätigung vorgelegten, noch auf Papyrus geschriebenen Bullen
die Schrift durch das Alter schadhaft geworden war; wo die
Ergänzung unmöglich gewesen sei, habe man Lücken gelassen,
wo sie wahrscheinlich oder sicher gewesen sei, habe man die
ergänzten Silben oder Worte mit tonsae litterae geschrieben.
Wie sahen nun die so bezeichneten Buchstaben aus? Im
Original vorhanden ist B (im Kapitels- Archiv zu Naumburg,
vgl. Posse, Codex diplomaticus Saxoniae reg. II S. 63 und 291)
und C (im Archiv von Saint-Omer, vgl. Auvray a. a. 0.). Ge-
nauer untersucht ist nur B. In ihr finden sich einerseits eine
Reihe von Lücken, andererseits eine Reihe von Buchstaben und
Worten in 'Majuskelschrift' (K. P. Lepsius, Kleine Schriften I 25,
H. Bresslau, Jahrbücher d. deutschen Reiches unter Konrad IL
Bd. II S. 454; Kapitale' sagt Posse a. a. 0.). Ferner zeigte
in der Handschrift des Registers Gregors IX. C (und wahr-
scheinlich auch B) an den betreifenden Stellen der Ergänzungen
'caracteres longs et etroits' (Auvray). Baluze druckt A in seiner
Ausgabe des Registers Innocenz III. (vol. II pag. 776) so, dass
hie und da Buchstaben und Wörter durch Versalien hervor-
gehoben werden. Auf Grund dieses Thatbestandes muss man
tonsae litterae mit 'Majuskelschrift' (wahrscheinlich 'Capitale')
gleichsetzen, wie es Bresslau a. a. 0. gethan hat.
Perrona Scottorum. 537
Dass nun die tonsae litterae der Päpste mit den tunsae
litterae der Iren zusammenhängen, scheint unzweifelhaft, wenn
auch der Weg, den die Tradition dazwischen zurückgelegt hat,
lang und undeutlich ist. Das Gemeinsame der Bedeutung
treffen wir und der Wort-Ableitung werden wir wahrschein-
lich gerecht, wenn wir tonsae litterae (wofür tunsae nur ortho-
graphische Variante sein kann) wiedergeben etwa mit cNicht-
Schnörkel-Schrift/ Die Mauritier hatten wohl Recht, wenn
sie als nicht ausgesprochenen und nicht überlieferten Gegensatz
von tonsae litterae heraushörten: litterae barbatae.
Inhaltsverzeichniss.
Seite
Einleitung 469
I. Die insulare Schrift in der Geschichte der Palaeographie . 470
II. Aldhelmus und Cellanus 477
III. Geschichte des Klosters Perrona ...... 479
IV. Die Verse des Cellanus 484
V. Cellanus, Abt von Perrona 488
VI. Folgerungen für Perrona, Cellanus und die Palaeographie . 490
VII. Palaeographie und Ueberlieferungsgeschichte . . . 494
VIII. Geschichte der Kürzung von noster ..... 497
(vgl. das alphabetische Verzeichniss S. 538)
Schlusswort 528
Anmerkungen.
1. Scriptum Scottica 529
2. Scriptura tunsa 532
538
/, Traube, Perrona Scottorum.
Alphabetisches Verzeichniss der Kttrzungeu von noster.
(Von den Contractionen sind aufgenommen die Bildungen des Nominativs
und des Genetivs, nur in besonderen Fällen die Bildungen anderer Casus.)
n. 499—504. 507. 509. 513. 517.
522. 525.
n 504—506. 518.
ner 520—521.
m 499. 506. 508—512. 517-520.
nix 522.
nö 513. 524—526.
nol 510—511. 524—525.
nor
= noster 525.
= nostro 514.
norl 514. 524—525.
nos 513. 526.
nosx 510—511. 523-524. 526-527.
nosxr 513.
nosxr s 514.
noxrl 525.
nr 511. 520—521. 527.
nr für alle Casus 521.
nre 527.
nrl 507. 508-512. 514-
527.
nröm 527.
nrs 527.
nrx 522-524. 527.
nrüm 527.
m 510. 513.
nsi vgl. nsr.
nsr 513—514.
nsri 514. 516.
nsx 516.
nszrl 514 — 517.
nz 522—524. 527.
nxl 522.
nxrl 517. 525.
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Akademische l'nclulrnckerei von b in Müni
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FOR REFERENCE
NOT TO BE TAKEN FROM THIS ROOM
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